Feuerwehrmann beim Löschen eines Waldbrandes
Feuerwehrmann beim Löschen eines Waldbrandes © toa555, Fotolia.com

Freiwillige Einsatzkräfte verdienen mehr!

In diesem Sommer vergeht fast kein Tag, an dem sie nicht zu Unfällen, (Flur)bränden, Unwetterschäden oder Überschwemmungen gerufen werden. Die Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehren und sämtlicher freiwilliger Katastrophenorganisationen helfen und retten Leben rasch und professionell. Oft riskieren sie dabei ihr eigenes Leben. Einsätze und Schulungen erbringen die ehrenamtlichen Helfer:innen in der Regel unter Einbuße ihrer Urlaubstage oder sie müssen die Zeit der Einsätze wieder einarbeiten. Außer in Sonderbestimmungen für Landesbedienstete gibt es nur unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, das Entgelt für die Arbeit bei einem Einsatz weiter zu erhalten. „Menschen, die freiwillig anderen in Notsituationen helfen, verdienen Respekt, aber auch eine finanzielle Absicherung. Wir fordern daher eine bessere finanzielle Absicherung sowie die Erleichterung der Anspruchsvoraussetzungen“, fordert AK-Präsident Gerhard Michalitsch. 
Derzeit erhalten freiwillige Einsatzkräfte ihr Entgelt vom Arbeitgeber während eines Einsatzes nur dann weiterbezahlt, wenn es sich um ein sogenanntes „Großschadensereignis“ handelt. Das tritt dann ein, wenn 100 Einsatzkräfte mindestens 8 Stunden lang bei einem Einsatz tätig sind. Diese Art der Freistellung muss bereits im Vorfeld vereinbart werden. „Das ist weder praxis- noch lebensnah, denn wenn Einsatzkräfte Leib und Leben schützen und Katastrophen oder Überflutungen verhindern sollen, dann ist es kaum möglich, sofort den Vorgesetzten zu erreichen oder im Vorhinein den zeitlichen Rahmen zu begrenzen. Ein Einsatz ist ohnehin nachträglich immer beweisbar. Außerdem werden trotz tausender Einsätze die Kriterien der 8 Stunden und 100 Einsatzkräfte selten erfüllt“, kritisiert AK-Expertin Mag.a Brigitte Ohr-Kapral.

Im Vorjahr gab es im Burgenland über 7.700 Feuerwehreinsätze mit tausenden freiwilligen Einsatzkräften, im Schnitt 21 Mal pro Tag. Das ist zwar weniger als im vom Hochwasser geprägten Jahr 2024, doch es ist nicht auszuschließen, dass auch in Zukunft Extremwettersituationen immer öfter vorkommen. Zum Großteil handelt es sich bei den Freiwilligen um Arbeitnehmer:innen aus der Privatwirtschaft, die Flurbrände löschten, überflutete Keller auspumpten, umgestürzte Bäume entfernten und so wieder die Mobilität herstellten oder Unfallopfer bargen. Sie müssen oft Tod, Unglück und Trauer verkraften und stehen unter massivem Zeitdruck. Daher wäre es nur fair, die jeweiligen Entgeltfortzahlungen im Dienstverhältnis dem Dienstgeber (gedeckelt mit der Höchstbeitragsgrundlage) mit Mitteln aus dem Katastrophenfonds zu ersetzen.

AK-Forderungen für freiwillige Einsatzkräfte:

  • Die Definition „Großschadensereignis“ soll sich lediglich nach der Dauer des Einsatzes richten. Jedenfalls sollen bereits 4 Stunden Einsatz während der regulären Dienstzeit des Beschäftigten genügen, um den Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu wahren.
  • Die Hürde „Vereinbarung der Dienstfreistellung mit dem oder der Dienstgeber:in“ sowie „Ausmaß der Lage“ vor dem Einsatz soll aus den jeweiligen Bestimmungen gestrichen werden.
  • Bereitstellung von ausreichend finanziellen Mitteln für den Katastrophenfonds, der den Ersatz der Entgeltfortzahlung für Unternehmen finanzieren soll.
  • Bund, Länder und Gemeinden sind aufgefordert, den freiwilligen Einsatzkräften auf Wunsch Supervision oder psychologische Betreuung bei traumatischen Erfahrungen nach Einsätzen kostenlos zur Verfügung zu stellen.

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