Kündigung per Post
Eine Dienstnehmerin kam nichtsahnend aus dem Urlaub zurück und fand dort ihre Kündigung im Briefkasten. Daraufhin wandte sie sich an die AK Burgenland, wo das Schreiben genau überprüft wurde. Der Dienstgeber hielt sich nicht an die Kündigungsfrist des geltenden Kollektivvertrags – dank der Intervention der AK wurden der Frau rund 5.800 Euro fehlende Ansprüche ausbezahlt.Verunsichert durch den Briefkastenfund wandte sich die Dienstnehmerin an die Rechtsberatung der AK Burgenland. Dort wurde die Kündigung genau unter die Lupe genommen, Bearbeiter Mag. Sugetich fand den Fehler und intervenierte daraufhin beim Dienstgeber. Der Frau wurden sämtliche Ansprüche bis zum korrekten Beendigungstermin ausbezahlt. In Summe holte die AK für die ehemalige Handelsangestellte 5.845,64 Euro heraus. „Die richtigen Kündigungsfirsten und -termine einzuhalten ist im Zuge einer Beendigung von großer Bedeutung, weil davon wichtige arbeitsrechtliche Ansprüche abhängen. Dies gilt gleichermaßen für Dienstgeber- wie für Dienstnehmerkündigung. Genau deshalb lohnt es sich, eine Dienstgeberkündigung überprüfen zu lassen, aber auch im Fall, wenn man selbst ein Dienstverhältnis beenden möchte, eine Beratung bei der Arbeiterkammer in Anspruch zu nehmen“, betonte Sugetich abschließend.