Schockierter Mann hält Brief in der Hand
Schockierter Mann hält Brief in der Hand © pololia, stock.adobe.com

Kündigung per Post

Eine Dienstnehmerin kam nichtsahnend aus dem Urlaub zurück und fand dort ihre Kündigung im Briefkasten. Daraufhin wandte sie sich an die AK Burgenland, wo das Schreiben genau überprüft wurde. Der Dienstgeber hielt sich nicht an die Kündigungsfrist des geltenden Kollektivvertrags – dank der Intervention der AK wurden der Frau rund 5.800 Euro fehlende Ansprüche ausbezahlt.
Schockmoment für eine 40-Jährige Handelsangestellte: Nach einem entspannten Urlaub kam sie nichtsahnend nach Hause zurück – und fand dort ihre Kündigung im Briefkasten. Die Frau war zum Zeitpunkt der Kündigung bereits seit mehr als fünf Jahren im Betrieb beschäftigt. Genau das machte den entscheidenden Unterschied. „Der Kollektivvertrag für Handelsangestellte sieht nämlich vor, dass Dienstverhältnisse, die länger als fünf Jahre gedauert haben, nur zum Quartalsende gekündigt werden dürfen. Die Kündigung zum 15. Mai 2026 war demnach nicht termingerecht, korrekt wäre eine Kündigung zum 30. Juni 2026 gewesen“, erklärt AK-Rechtsexperte Mag. Martin Sugetich. 

Verunsichert durch den Briefkastenfund wandte sich die Dienstnehmerin an die Rechtsberatung der AK Burgenland. Dort wurde die Kündigung genau unter die Lupe genommen, Bearbeiter Mag. Sugetich fand den Fehler und intervenierte daraufhin beim Dienstgeber. Der Frau wurden sämtliche Ansprüche bis zum korrekten Beendigungstermin ausbezahlt. In Summe holte die AK für die ehemalige Handelsangestellte 5.845,64 Euro heraus. „Die richtigen Kündigungsfirsten und -termine einzuhalten ist im Zuge einer Beendigung von großer Bedeutung, weil davon wichtige arbeitsrechtliche Ansprüche abhängen. Dies gilt gleichermaßen für Dienstgeber- wie für Dienstnehmerkündigung. Genau deshalb lohnt es sich, eine Dienstgeberkündigung überprüfen zu lassen, aber auch im Fall, wenn man selbst ein Dienstverhältnis beenden möchte, eine Beratung bei der Arbeiterkammer in Anspruch zu nehmen“, betonte Sugetich abschließend.

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