Anwalt sitzt mit Brille bei Getzestext
Rechtsfall Schwerarbeit © Charlie's , stock.adobe.com

Schwerarbeit: Mechaniker:in ist nicht gleich Mechaniker:in

Schwere Arbeit ist nicht immer auch Schwerarbeit. Im Fall eines LKW- und Baumaschinenmechanikers aus dem Südburgenland aber schon, denn die Arbeiterkammer hat vor Gericht durchgesetzt, dass die Pensionsversicherungsanstalt seine Versicherungszeiten als Schwerarbeit anerkennen muss. 

Seit September 2005 arbeitet Valer Cotut aus dem Bezirk Oberwart als LKW- und Baumaschinenmechaniker bei der Firma Dirnbeck Trans GmbH in Rotenturm. Er ist für Service, Reparatur und Wartung des gesamten Fuhrparks mit über 30 Baumaschinen wie LKW, Walzen und Bagger zuständig. 

Bei der Schwerarbeit ist nicht jeder/jede Mechanikerin gleich. Im Sinne der Schwerarbeitsverordnung liegt Schwerarbeit dann vor, wenn eine Tätigkeit bei der Durchschnittsbetrachtung 2.000 Arbeitskalorien überschreitet. Doch dieser Kalorienverbrauch liegt nicht bei jedem/jeder Mechaniker:in vor. Zum Beispiel in Fach- und Markenwerkstätten, die keine Bagger oder Kräne reparieren, sondern überwiegend LKW der eigenen Marke, wo auch Pickerlüberprüfungen durchgeführt werden und die Fehlersuche mittels Computer- bzw. Diagnoseanlage passiert, könnte dies der Fall sein.

Nach dem erfolgreichen Verfahren, das die AK für Valer Cotut geführt hat, kann er nun beruhigt seinem Pensionsantritt entgegensehen, sobald die anderen Voraussetzungen für die Schwerarbeitspension erfüllt sind, nämlich Vollendung des 60. Lebensjahres und Erreichen von 45 Versicherungsjahre.

„Wenn jemand unsicher ist, ob er Schwerarbeiter:in ist oder nicht, sollte auf jeden Fall einen Antrag auf eine Schwerarbeitspension bzw. auf die Feststellung der Schwerarbeitszeiten stellen. Bei einer Ablehnung können wir helfen und den Gerichtsweg bestreiten. Dieser Fall hat klar gezeigt, dass es sich auszahlt, jeden Einzelfall zu prüfen“, erklärt AK-Experte in der AK Oberwart, Manfred Pimperl.

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