Studium und Pensionsmonate? Geht das überhaupt?
Nachdem Schulen und Fachhochschulen bereits ins neue Semester gestartet sind, geht es Anfang Oktober auch auf Universitäten und pädagogische Hochschulen mit dem Studium los. Viele der rund 400.000 Studierenden in Österreich gehen während des Studiums Teilzeit arbeiten oder sind geringfügig beschäftigt. Für viele Studierende ist die Pension weit weg, trotzdem sollten sie schon jetzt daran denken, Pensionsversicherungszeiten zu sammeln. AK-Expertin Mag.a Brigitte Ohr-Kapral hat die wichtigsten Tipps.Am besten sind Studierende als auch alle Menschen abgesichert, wenn sie über der Geringfügigkeitsgrenze von derzeit € 551,10 arbeiten. Dann ist man „vollversichert“, das heißt: Die Sozialversicherung wird automatisch abgezogen und die Beschäftigten sind in der Kranken- Unfall- und Pensionsversicherung erfasst, aber auch in der Arbeitslosenversicherung. „Letztere ist in Zeiten wie diesen gerade auch für Studierende ebenso existenzsichernd!“ empfiehlt Ohr-Kapral.
Im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung gibt es nur die gesetzliche Unfallversicherung, diese ist vom Arbeitgeber zu tragen. Studierende, die also nur geringfügig arbeiten, sind gut beraten, wenn sie einen Antrag auf Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung stellen. Hierbei ist ein Antrag an die ÖGK zu schicken. Für das Jahr 2026 kostet so eine Versicherung in der gesetzlichen Pensions- und Krankenversicherung bei geringfügiger Beschäftigung € 83,49 pro Monat.
Dieser Betrag mag für Studierende viel Geld sein, aber es ist eine Investition in die Zukunft. Denn der Nachkauf von Versicherungsmonaten in der Pensionsversicherung ist viel kostspieliger. „Ein Schul-, Studien- bzw. Ausbildungsmonat kostet im Jahr 2026 € 1.580,04. Das ist also sehr teuer und wird jedes Jahr teurer. Somit ist eine gute Alternative, bereits Versicherungsmonate in der Pensionsversicherung zu sammeln, wenn man geringfügig arbeitet und studiert und den richtigen Antrag dazu bei der ÖGK stellt!“ ergänzt die AK-Juristin.
Achtung Ausnahmen:
Auch junge Eltern in Elternkarenz, die lediglich mit einem 2. Dienstverhältnis eine geringfügige Beschäftigung ausüben, brauchen sich hier nicht extra in der Pension zu versichern, da sie sogenannte „Kindererziehungszeiten“ in der Pension erhalten und durch das Kinderbetreuungsgeld auch krankenversichert sind. Arbeitslose Menschen, die unter die Ausnahmeregelung (Ältere, Menschen mit Behinderung etc.) fallen und noch immer geringfügig dazu verdienen dürfen, brauchen sich ebenfalls nicht selbst versichern, da sie bereits über das AMS versichert sind.