Ungleich behandelt: AK erkämpft 5.210 Euro
Alle Kolleg:innen bekamen ihren Bonus, nur ein Mitarbeiter eines burgenländischen Energieunternehmens ging leer aus. Nach seiner Kündigung erkämpfte ihm die AK Burgenland rund 5.210 Euro.Glücklicherweise wandte sich der Betroffene mit diesem Problem an die Arbeiterkammer Burgenland. „Da der Dienstgeber nicht sachlich rechtfertigen konnte, warum dieser Mitarbeiter die Einmalzahlung nicht erhielt, haben wir uns der Sache angenommen“, so Wapp. Schlussendlich konnten dem Mann dank der Intervention durch die AK Burgenland rund 5.210 Euro erstritten werden.
Dieser Fall zeigt, wie wichtig die Einhaltung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes ist, denn wird er missachtet, können Beschäftigte dadurch empfindliche finanzielle Nachteile erleiden. „Dienstgeber:innen dürfen Beschäftigte in vergleichbaren Situationen nicht ohne sachliche Rechtfertigung unterschiedlich behandeln, sei es bei Gehältern, Sonderzahlungen oder eben Boni“, betont der Experte. Bei Kündigungen oder generellen Unklarheiten rund um solche Ansprüche steht die AK Burgenland Beschäftigten mit ihrer Rechtsberatung zur Seite.