Junger Mann verzweifelt wegen hoher Stromrechnung
Mit einer Preisbindung werden Konsument:innen vor Erhöhungen des Energiepreises für einen festgelegten Zeitraum geschützt. © Liubomir, stock.adobe.com

Ungleich behandelt: AK erkämpft 5.210 Euro

Alle Kolleg:innen bekamen ihren Bonus, nur ein Mitarbeiter eines burgenländischen Energieunternehmens ging leer aus. Nach seiner Kündigung erkämpfte ihm die AK Burgenland rund 5.210 Euro.
Gleichheitswidrig: Ein Mitarbeiter eines burgenländischen Energieunternehmens war beinahe zwanzig Jahre als Angestellter beschäftigt. Doch nach der Kündigung durch den Dienstgeber taten sich weitere Probleme auf. Wie sich herausstellte, hatte der Dienstgeber dem Mitarbeiter im Zuge der Kündigung zu verstehen gegeben, dass ihm die jährliche Bonuszahlung nicht gewährt werde. Den übrigen Mitarbeiter:innen des Unternehmens wurde dieser Bonus hingegen weiterhin ausbezahlt. „Das verstößt gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz“, erklärt AK-Rechtsexperte Lukas Wapp LL.B. (WU). 

Glücklicherweise wandte sich der Betroffene mit diesem Problem an die Arbeiterkammer Burgenland. „Da der Dienstgeber nicht sachlich rechtfertigen konnte, warum dieser Mitarbeiter die Einmalzahlung nicht erhielt, haben wir uns der Sache angenommen“, so Wapp. Schlussendlich konnten dem Mann dank der Intervention durch die AK Burgenland rund 5.210 Euro erstritten werden.

Dieser Fall zeigt, wie wichtig die Einhaltung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes ist, denn wird er missachtet, können Beschäftigte dadurch empfindliche finanzielle Nachteile erleiden. „Dienstgeber:innen dürfen Beschäftigte in vergleichbaren Situationen nicht ohne sachliche Rechtfertigung unterschiedlich behandeln, sei es bei Gehältern, Sonderzahlungen oder eben Boni“, betont der Experte. Bei Kündigungen oder generellen Unklarheiten rund um solche Ansprüche steht die AK Burgenland Beschäftigten mit ihrer Rechtsberatung zur Seite.

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