Pensionistin mit Stock
Pensionistin mit Stock © Photographeeeu, stock.adobe.com

Warum Frauen bei der Pension jetzt handeln sollten

Erneut jährt sich die traurige Bilanz der Pensionsungleichheit zwischen den Geschlechtern. Der Equal Pension Day fällt im Burgenland heuer auf den 7. August und ist jener Tag, an dem Männer bereits so viel Pension erhalten haben, wie Frauen erst bis zum Ende des Jahres bekommen. Der Pension Pay Gap liegt im Burgenland bei 40 Prozent. Gerade deshalb ist es wichtig, vor allem jüngere Frauen frühzeitig mit Informationen und konkreten Tipps für ihre Pensionsvorsorge auszustatten, damit sie im Alter finanziell unabhängig bleiben und nicht in die Altersarmut schlittern. „Nehmen Sie ihre gesetzliche Pensionsversicherung und den Überblick über ihr Pensionskonto immer selbst in die Hand. Eine gute Pension kann nur durch Vermeidung von Versicherungslücken als auch konstantes Gehalt und Beiträge schon in jüngeren Jahren gesichert werden“, rät AK-Pensionsexpertin Mag.a Brigitte Ohr-Kapral eindringlich. 

In Österreich gilt bereits jede 5. Frau über 65 als armutsgefährdet. Die Gründe sind vielfältig. Die Pension spiegelt die eigene Erwerbsbiografie wider –leider beinhalten diese oftmals fehlende Lohnbestandteile. Gerade in Frauenberufen kommt es häufig vor, dass ein Teil des Geldes „schwarz“angeboten wird und mit der Ersparnis der Steuer und einer „Win-Win-Situation“argumentiert wird. Jobs, in denen man ohnehin schon nicht viel verdient, mangelnde Qualifikation oder Weiterbildung verstärken Jobverlust oder Versicherungslücken zusätzlich. 

Um diese Pensionslücken zu vermeiden und für eine sichere Pension sorgen zu können, rät die AK-Expertin: „Information ist ein wichtiges Werkzeug, dass man selbst in die Hand nehmen kann. Jede:r berufstätige Mensch kann in das individuelle Pensionskonto Einsicht nehmen, dies erfolgt mit der ID-Austria bzw. über FinanzOnline.“Vor allem in jungen Jahren sollte man sich bereits um seine gesetzliche Pension kümmern, auch oder gerade dann, wenn Kinder geplant oder bereits geboren sind. 

Der AK-Pensionsrechner kann dabei helfen, den Überblick zu behalten und das eigene Pensionskonto zu beobachten: https://bgld.arbeiterkammer.at/service/rechner/AK_Pensionsrechner.html

Grundsätzlich werden pro Kind 48 Monate für das Pensionskonto gutgeschrieben. Wird innerhalb dieser Zeit ein weiteres Kind geboren, starten diese Kindererziehungszeiten für die Pension erneut. Für 2026 beträgt dieser Rechenwert 2.468,01 Euro monatlich. Dieser Betrag wird auf dem Pensionskonto berücksichtigt, aber nicht ausbezahlt. Geht man innerhalb dieser vier Jahre bereits wieder über die Geringfügigkeitsgrenze arbeiten, werden diese Bruttobezüge dazu gezählt und insgesamt gute Pensionszeiten geschaffen. 

„Werden die Stunden reduziert, weil man Angehörige pflegt, kann man beispielsweise die Pflegekarenz oder -teilzeit in Anspruch nehmen. Ist jemand unversichert und muss ein krankes Familienmitglied betreuen, kann die kostenlose Selbstversicherung des Bundes mit Antrag in Anspruch genommen werden“, erklärt Ohr-Kapral. Doch auch die gesetzliche Pension kann an sich mit einem Zusatzbeitrag und einer flexiblen Vereinbarung mit der Pensionsversicherung erhöht werden –dabei entsteht auch kein über Jahrzehntelange abgeschlossener Versicherungsvertrag mit hohen Verwaltungskosten. 

Wenn außerdem ausländische Versicherungszeiten bestehen, sollten diese unbedingt der Pensionssicherung bekanntgegeben werden. Auch bei geringfügiger Beschäftigung und Studium ist eine Selbstversicherung wichtig, um bereits Monate für die Pension zu sammeln. „Zu guter Letzt ein unglaublich wichtiger Tipp: Sollte eine Frau arbeitslos werden und sich bei dem oder der Partner:in mitversichern lassen anstatt sich beim AMS zu melden, verlieren sie wertvolle Pensionszeiten –denn auch bei Arbeitslosigkeit ist man pensionsversichert“, erklärt die AK-Expertin. 

Ein Video der PVA erklärt die wichtigsten Punkte rund um das Thema Pension kompakt und verständlich: https://www.pv.at/web/pension/pension-fuer-frauen

Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer Burgenland
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt

T: 02682 740
E: presse@akbgld.at