
Was tun, wenn ein Baby kommt?
Zur großen Freude, wenn ein Baby unterwegs ist, gesellen sich bei werdenden Eltern auch viele unbeantwortete Fragen: Wann und wie muss ich die Schwangerschaft am Arbeitsplatz bekannt geben? Ab wann gibt es den Kündigungsschutz? Welche Arbeiten dürfen Schwangere nicht mehr verrichten? In einer zweiteiligen Online-Vortragsreihe, zu der die AK gemeinsam mit den Gewerkschaftsfrauen einlädt, werden alle arbeits- und sozialrechtlichen Fragen von Expert:innen der AK Burgenland beantwortet und Neuerungen 2025 erklärt. „Wir wissen aus dem Beratungsalltag, dass werdende Eltern einen hohen Informationsbedarf haben. Diesen wollen wir zusätzlich zu unseren Elternberatungen direkt in den AK-Häusern Eisenstadt und Oberwart mit zwei Webinaren abdecken“, betonen Sozialrechtsexpertin Mag.a Brigitte Ohr-Kapral und Arbeitsrechtsexperte Mag. Helmut Steiger."Die Frage nach der Wahl der Kinderbetreuungsgeldvariante ist neben dem "Familienzeitbonus", also der Geldleistung beim "Papamonat", eine wichtige Information für junge Eltern. Der Familienzeitbonus beträgt inzwischen bis zu rund 1.700 Euro (bei 31 Tagen) für das Jahr 2025, viele junge Väter nützen den "Papamonat" um wertvolle Zeit mit ihrer Familie verbringen zu können! Die Kombination aus "Papamonat" und Elternkarenz für Väter ist natürlich möglich!" so Sozialrechtsexpertin Mag.a Brigitte Ohr-Kapral. „Wichtig ist die Unterscheidung der arbeitsrechtlichen Elternkarenz und dem Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld durch die ÖGK. Wir werden Ihnen diese und viele andere wichtigen Informationen praxistauglich erklären“, meinen die beiden Expert:innen Ohr-Kapral und Steiger abschließend.
Die Webinare werden via ZOOM stattfinden. Anmeldung unter
https://bgld.arbeiterkammer.at/baby-im-anmarsch
Mit der Anmeldebestätigung erhalten die Teilnehmer:innen einen Zugangslink. Wer live nicht dabei sein kann, hat die Möglichkeit, die Aufzeichnungen auf der AK-Homepage bgld.arbeiterkammer.at oder dem AK-Youtube-Kanal nachzusehen.