Am Weg zum Studienbeginn gibt´s viel zu überlegen
Am Weg zum Studienbeginn gibt´s viel zu überlegen © Dada Lin, adobe.stock.com

Bin ich wahlberechtigt?

Jedes AK Burgenland Mitglied ist wahlberechtigt – egal, was im Pass steht! Das ist anders als zum Beispiel bei der Nationalratswahl. 

Bin ich automatisch wahlberechtigt?

Sie sind automatisch wahlberechtigt, wenn Sie am 3. Jänner 2024 Mitglied der Arbeiterkammer Burgenland waren. Also, wenn Sie im Burgenland …

… unselbstständig beschäftigt sind bzw. waren.
… oder als freie:r Dienstnehmer:in arbeiten bzw. gearbeitet haben.

Wir melden uns bei Ihnen!

Sie bekommen Ihre Wahlinfos und -unterlagen rechtzeitig per Brief zugeschickt!

 Ausschlaggebend ist also nur Ihre AK Mitgliedschaft im Burgenland!

Für die Wahlberechtigung ist es vollkommen egal:

  • Welche Staatsbürgerschaft Sie haben.
    Alle, die in Österreich arbeiten, haben das Recht, den Kurs ihrer Interessensvertretung mitzubestimmen. Woher Sie oder Ihre Eltern kommen, macht keinen Unterschied.

  • Wo Sie wohnen.
    Auch, wenn Sie zur Arbeit pendeln und in einem anderen Bundesland wohnen: Durch Ihren Arbeitsplatz im Burgenland sind Sie hier wahlberechtigt.

  • Wie alt Sie sind.
    Auch ganz junge Arbeitnehmer:innen, die noch keine 16 Jahre alt sind, können und sollen bei uns mitbestimmen!

Wann muss ich mich in die Wählerliste eintragen lassen?

Die allermeisten AK Mitglieder sind automatisch wahlberechtigt. Es gibt jedoch Ausnahmen:

Alle, die am 3. Jänner 2024 …

  • Lehrling
  • karenziert
  • Präsenz- oder Zivildiener in aufrechtem Arbeitsverhältnis
  • geringfügig beschäftigt
  • in den letzten 12 Monaten arbeitslos geworden

... waren, können sich nur auf Antrag in die Wählerliste eintragen lassen. 

Keine Sorge, wir informieren Sie rechtzeitig!

Wenn Sie zu diesen Gruppen gehören, informieren wir Sie natürlich rechtzeitig! Sie bekommen dann Anfang Februar 2024 per Post einen schriftlichen Antrag zur Aufnahme in die Wähler:innenliste vom Wahlbüro der AK Burgenland.

Nutzen Sie Ihre Stimme - wir freuen uns, wenn Sie bei uns mitreden! Bitte schicken Sie uns dafür Ihren Antrag zur Aufnahme in die Wähler:innenliste bis 3. März ausgefüllt zurück.

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Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer Burgenland
Wahlbüro
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt

T: 02682 740 3324
E: wahlbuero@akbgld.at