Sonderausgaben
Geldscheine übergeben © SergeVo, stock.adobe.com

Burgenländische (Energie-) Unterstützungmaßnahmen



Maßnahmen allgemein:

  • Burgenländischer Sozial- und Klimafonds

Die Burgenländische Landesregierung richtete im Juli 2022 einen Sozial- und Klimafonds ein, mit dessen Mitteln Maßnahmen finanziert werden sollen, um finanziell schlechter gestellte Personen mit Hauptwohnsitz im Burgenland von der aktuellen Teuerungswelle zu entlasten. 

Weitere Informationen erhalten sie unter: Sozial- und Klimafonds - Land Burgenland

  • Schuldnerberatung

Die Schuldenberatung Burgenland ist eine kostenlose Serviceeinrichtung, die Bürgerinnen und Bürgern, die in finanzielle Bedrängnis geraten sind, kostenlos Rat und Hilfe bietet. 

Kontakt:

E-Mail: post.schuldenberatung(at)bgld.gv.at;
https://www.burgenland.at/service/landes-ombudsstelle/schuldenberatung/
Schuldenberatung Nord:
Hartlsteig 2, 7000 Eisenstad (hinter Landhaus-alt),
Terminvereinbarungen Montag - Freitag von 08.00 Uhr bis 12:00 Uhr unter 057-600/2149;

Schuldenberatung Außenstelle Süd
Hauptplatz 1, 7400 Oberwart (Bezirkshauptmannschaft)
Terminvereinbarungen Außenstelle Süd Montag - Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter 057/600-4513

  • Energieberatung

Die Energieberatung Burgenland GmbH ist Ansprechpartnerin, wenn es um Themen wie Wärmedämmung, Fenstertausch und –einbau, Heizsysteme, Förderungen, Energiespartipps, Photovoltaik, Speichersysteme, Energiegemeinschaften und vieles mehr geht.

Die Expert:innen analysieren die individuelle Situation und zeigen auf, welche Maßnahmen und Technologien am besten geeignet sind. Informationen gibt es auch über aktuelle Förderprogramme, sowie wie Kosten gespart und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden kann.

Anmeldung über Online-Formular oder Hotline unter +43 57602 oder
+43 2682 233 22 von Montag bis freitag 8.00 bis 12.00 Uhr 
Weitere Details unter: https://www.eb-bgld.at/

Maßnahmen für einkommensschwache Haushalte:


  • Hilfe in besonderen Lebenslagen

Die Förderung umfasst die Gewährung von einmaligen, nichtrückzahlbaren Zuschüssen (Aushilfen) für in finanzielle Not geratene Familien oder Einzelpersonen. Anträge können bei der Wohnsitzgemeinde (Antragsformulare vor Ort) - oder bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde eingebracht werden.

Weitere Informationen unter: Sozialhilfe - Land Burgenland

  • Wohnbeihilfe

Die Wohnbeihilfe ist eine Förderung des Landes für Mieter*innen von Wohnobjekten mit unzumutbarer Belastung durch den Wohnungsaufwand. Die Förderung soll den Sozial- und Einkommensschwächeren die Möglichkeit geben, ihren Wohnbedarf zu decken.

Weitere Informationen unter: Wohnbeihilfe - Land Burgenland


Caritative Einrichtungen:

  • Volkshilfe Burgenland

Kontakt:
Johann-Permayer-Straße 2, 7000 Eisenstadt, Tel.: 02682/61569
E-Mail: center@volkshilfe-bgld.at

Unterstützungsantrag: A-Ansuchen-Unterstützung-Formular-Neu-KTO-2013.pdf (volkshilfe-bgld.at)
Kurzbeschreibung der notwendigen Unterlagen: https://www.volkshilfe-bgld.at/downloads/

Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer Burgenland
Interessenvertretung
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt

T: 02682 740 
E: interessenpolitik@akbgld.at