Junge Familie mit Sparschwein
Junge Familie mit Sparschwein © Valery Bareta, stock.adobe.com

Was bringt das Jahr 2023?

Die Verlängerung der Sonderbetreuungszeit und die Valorisierung der Sozial- und Sozialversicherungsleistungen sowie die Erhöhung der Familienbeihilfe gehören wohl für Beschäftigte und ihre Familien zu den wichtigsten Änderungen im neuen Jahr. Außerdem gibt es höhere Zuverdienstgrenzen bei den beiden Kinderbetreuungsgeldmodellen. „Im Laufe der letzten Jahre haben wir immer wieder die Anhebung verschiedener Sozialversicherungsleistungen gefordert, dies wurde nun endlich umgesetzt! Auch der ´Familienzeitbonus´, also die Geldleistung während des ´Papamonats´, wird zukünftig nicht mehr auf das Kinderbetreuungsgeld des Vaters angerechnet. Das ist sehr begrüßenswert für Väter, die gerne den ´Papamonat´ und eine Elternkarenz nehmen möchten. Somit gibt es nun für frisch gebackene Väter eine finanzielle Hürde weniger, um mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen zu können“, fasst AK-Präsident Gerhard Michalitsch zusammen.

2023 bringt einiges an neuen Regelungen und Bestimmungen: 

  • Es werden Sozialversicherungsleistungen wie beispielsweise das Krankengeld, das Wiedereingliederungsgeld nach längerem Krankenstand, aber auch das Rehabilitationsgeld valorisiert. „Die Valorisierung dieser Sozialversicherungsleistungen richten sich nach den Aufwertungsfaktoren der Pensionen, also 5,8 Prozent, für das Jahr 2023. Da hätten wir uns eine Änderung des Beobachtungszeitraumes gewünscht. Die steigende Inflation zum Ende des Vorjahres wurde dabei leider nicht berücksichtigt“, erklärt AK-Expertin Mag.a Brigitte Ohr.

  • Das sogenannte „Umschulungsgeld“, nachdem der erlernte Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist, wird ebenfalls angepasst.

  • Auch die Familienbeihilfe wird ab 2023 erhöht.

  • Die Zuverdienstgrenzen bei den beiden Kinderbetreuungsgeldmodellen werden erhöht. Zukünftig kann beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld 200 Euro mehr, also 7.800 Euro dazu verdient werden.

  • Beim Kinderbetreuungsgeldkonto wird die Grenze von derzeit 16.200 auf 18.000 Euro angehoben.


Die AK Burgenland hat auch einen Hinweis für alle Arbeitnehmer:innen aus dem benachbarten Ausland, die regelmäßiges Homeoffice oder Telearbeit in Anspruch nehmen: Pandemiebedingt hatte ein Überschreiten von 25% Telearbeit im Ausland keinerlei Auswirkungen auf die sozialversicherungsrechtliche Zuständigkeit. Nun ist diese Regelung nur mehr bis 30. Juni 2023 verlängert worden, um den Beschäftigten und den Arbeitgebern genügend Zeit zu geben, wieder in die ursprüngliche Regelung zurück zu kehren. „Nach dem 30. Juni 2023 kann es zum Wechsel der Zuständigkeit an ausländische Sozialversicherungsträger kommen, wenn jemand mehr als 25 % grenzüberschreitende Telearbeit macht, also Vorsicht“, warnt AK-Expertin Ohr. 

Trotz aller positiven Neuregelungen schaut die AK Burgenland auch auf jene Bereiche, die für Arbeitnehmer:innen nicht so gut laufen.  Es braucht endlich bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege und Betreuung wie alternsgerechtes Arbeiten oder Dienstplansicherheit, die es den Beschäftigten in der Pflege und Betreuung möglich macht, in diesem Beruf zu bleiben! Weiters fordert die AK eine bessere Absicherung von arbeitslos gewordenen Menschen durch höhere Geldleistung. „Wir bemerken auch eine starke Zunahme von Lohn- und Sozialdumping. Hier brauchen wir endlich strengere Strafen, um endlich Unterentlohnung und Scheinselbständigkeit den Kampf anzusagen und die Arbeitnehmer:innen zu schützen“, so der AK-Präsident abschließend.

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