Verzweifelte Frau in einem Dienstleistungsbetrieb
Verzweifelte Frau in einem Dienstleistungsbetrieb © pressmaster, stock.adobe.com

Ansteckende Viruserkrankung kostete Kellnerin den Job

Arbeitgeber entließ Kellnerin nach Krankmeldung: Der Vorwurf: Vortäuschung eines Krankenstandes, um einen nicht genehmigten Urlaub zu erzwingen. Die Arbeitnehmer:in aus Ungarn suchte Hilfe bei AK-Regionalstelle in Oberwart. Die AK-Juristin Mag.a Tanja Weingrill nahm sich des Falles an und kämpfte bis zur letzten Instanz. Nach mehr als zwei Jahren Streit vor Gericht, kann sich die Betroffene nun über ein rechtskräftiges Urteil freuen.
Die betroffene Frau aus Ungarn liebte ihren Job als Kellnerin in einer bekannten Konditorei in Pinkafeld, bis ihr Arbeitsverhältnis sehr abrupt endete. Kurz vor Weihnachten 2021 erkrankte die Gastronomie-Mitarbeiterin an einer sehr unangenehmen und hoch ansteckenden Viruserkrankung des Magen-Darmtraktes. Sofort informierte sie ihren Arbeitgeber über ihre Arbeitsunfähigkeit. Statt Genesungswünsche erhielt sie als Antwort ein paar Tage später ein Entlassungsschreiben übermittelt. Der Vorwurf: Vortäuschen eines Krankenstandes, um einen nicht genehmigten Urlaub zu erzwingen.

Die Kellnerin ließ sich diesen ungerechtfertigten Vorwurf nicht gefallen und kam in die Rechtsberatung der Arbeiterkammer in Oberwart.  Da eine außergerichtliche Lösung nicht möglich war, brachte sie mit Unterstützung der Arbeiterkammer Klage bei Gericht ein. AK-Rechtsexpertin Weingrill: „Im Verfahren zeigte sich, dass der Vorwurf ihres ehemaligen Arbeitgebers unrichtig war. Die Frau konnte beweisen, dass sie an einer hochansteckenden Virusinfektion erkrankt und nachweislich arbeitsunfähig war.
Das Erstgericht gab der Arbeitnehmerin recht und verurteilte den Arbeitgeber zur Bezahlung von über 9.000 Euro“.

Obwohl vom Erstgericht festgestellt wurde, dass kein Entlassungsgrund vorlag und die Entlassung somit ungerechtfertigt war, akzeptierte ihr ehemaliger Arbeitgeber die Entscheidung des Erstgerichts nicht und erhob gegen dieses Urteil Berufung an das Oberlandesgericht Wien. Was ihm jedoch nichts brachte, denn auch dieses Verfahren hat die Kellnerin mit Unterstützung der Arbeiterkammer Burgenland gewonnen. Nach einem zwei Jahre andauernden Rechtsstreit kann sich die betroffene Kellnerin nun über ein rechtskräftiges Urteil freuen. Bedauerlicherweise muss nunmehr sogar Exekution geführt werden.

„Es braucht viel Mut und einen langen Atem, um sich einem so langwierigen und teuren Rechtsstreit zu stellen. Und genau in solchen Fällen stehen wir mit unserer Expertise und unserem AK Rechtsschutz unterstützend zu Seite“, bestätigt AK-Arbeitsrechtsexpertin Tanja Weingrill abschließend.

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