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Arbeitnehmerveranlagung muss einfacher werden!

Von den von der Bundesregierung beschlossenen Entlastungsmaßnahmen, die mit dem „dritten Drittel“ der kalten Progression finanziert werden, profitieren Selbständige mehr als Arbeitnehmer:innen. Das kritisiert die AK Burgenland und fordert mehr Fairness sowie Vereinfachungen, die es leichter machen, den Steuerausgleich zu machen. „Unsere Beratungszahlen zeigen klar, dass viele Arbeitnehmer:innen die Arbeitnehmerveranlagung nicht alleine schaffen, weil es zu komplex ist. Hier braucht es Maßnahmen“, fordert AK-Präsident Gerhard Michalitsch.
Mit den Entlastungsmaßnahmen wurden zwar Forderungen der AK erfüllt. Die Anhebung des Kilometergeldes war mehr als überfällig. Auch der Zuschuss für Familien mit geringem Einkommen und die stärkere Anhebung der Tarifstufen und Absetzbeträge wird positiv gesehen. Dass wichtige Freibeträge, wie das Werbungskostenpauschale oder der Veranlagungsfreibetrag für steuerfreie Zuverdienste nicht angehoben wurden, sieht die AK als vertane Chance. „Hier hätten sich Steuerpflichtige nicht nur Geld gespart, sondern auch das mühsame Sammeln von Belegen. Auch die Finanzämter hätte man damit entlastet“, kritisiert AK-Expertin Nadja Wagner.

Kritisiert wird auch, dass die Regelungen immer komplizierter werden. Die besten Maßnahmen bringen nichts, wenn die Arbeitnehmerveranlagung so komplex ist, dass viele sie schlicht nicht machen können. Das bestätigen auch die Zahlen der AK-ÖGB-Lohnsteuerberatung, die im heurigen Jahr wieder Rekordwerte erreicht hat. Es wurden rund 900 Beratungen mehr als im Vorjahr durchgeführt und die zurückgeholte Summe hat sich um 800.000 Euro erhöht. „Man sieht, dass eine Vereinfachung dringend notwendig ist. Gemeinsam mit dem ÖGB haben wir dazu 25 Vorschläge erarbeitet“, erklärt Wagner und nennt zwei Forderungen: „Unter anderem soll die automatische Übernahme von Daten in die Steuererklärung erfolgen, beispielsweise beim Pflegegeld oder bei selbst bezahlten Sozialversicherungsbeiträgen. Weiters sollte FinanzOnline Vorschläge zur optimalen Aufteilung bei Familien bieten, damit nicht Teile des Familienbonus ungenützt bleiben“.

Sehr kritisch und unfair wird die Anhebung der Kleinunternehmergrenze in der Umsatzsteuer auf 55.000 Euro gesehen. Vereinfacht gesagt können damit Selbständige mit Einkünften von bis zu 55.000 Euro automatisch Betriebsausgaben in der Höhe von 45 Prozent geltend machen, ohne einen einzigen Beleg vorzuweisen. Mit dem Gewinnfreibetrag von 15 Prozent zahlen Selbständige mit 55.00 Euro Betriebseinkommen künftig weniger als 1.000 Euro Einkommenssteuer. Arbeitnehmer:innen mit demselben Bruttogehalt zahlen hingegen fast 6.500 Euro Lohnsteuer, kritisiert die AK Burgenland abschließend.

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