Arbeiten bei Hitze
Maurer trinkt aus Wasserflasche © juefraphoto, stock.adobe.com

Arbeiten bei Hitze – was ist zu beachten?

Sommer, Sonne, Sonnenschein – was Urlauber:innen erfreut, wird für viele Arbeitnehmer:innen zur Belastung. Denn hohe Temperaturen am Arbeitsplatz stellen eine ernstzunehmende Gefahr für die Gesundheit dar. Noch fehlt in Österreich jedoch eine gesetzliche Regelung, die Arbeitnehmer:innen erlaubt, den Arbeitsplatz bei zu großer Hitze zu verlassen. Die AK Burgenland fordert dringend Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und verstärkte Kontrollen durch die Arbeitsinspektion. „Wird bei hohen Temperaturen nicht gegengesteuert, drohen gesundheitliche Probleme“, warnt AK-Expertin Mag.a Brigitte Ohr-Kapral eindringlich.

Wenn die Temperaturen steigen, wird das Arbeiten zur Qual. Besonders betroffen seien Beschäftigte ohne Klimatisierung, in Produktionshallen, in Küchen oder auf Baustellen. „Wer keine Maßnahmen ergreift, gefährdet die Gesundheit seiner Mitarbeiter:innen“, so Ohr-Kapral.

Schon jetzt verpflichtet das Arbeitnehmer:innenschutzgesetz Unternehmen dazu, auf klimatische Belastungen Rücksicht zu nehmen. Doch oft fehlt es an der Umsetzung. Dabei gibt es laut AK und Gewerkschaften einfache Schritte, die Arbeitgeber:innen präventiv setzen können:

  • Hitze bei der Arbeitsplatzevaluierung berücksichtige
  • Rücksicht auf besonders gefährdete Gruppen wie Schwangere oder ältere Persone
  • Arbeitsmediziner:innen und Sicherheitsfachkräfte einbinden
  • Betriebsräte:innen aktiv einbeziehen
  • Unterweisung in Erste-Hilfe-Leistung speziell für den Fall von Hitzekollaps, Hitzeschlag, Sonnenstich sollte durchgeführt werden

Was das Gesetz vorschreibt – und was nicht
In Arbeitsräumen müssen Bedingungen herrschen, die „dem menschlichen Organismus angemessen sind“. Das bedeutet konkret: Bei geringer körperlicher Belastung wie Büroarbeiten etwa darf die Raumtemperatur zwischen 19 °C und 25 °C liegen. Ohne Klimaanlage müssen Arbeitgeber:innen Maßnahmen setzen – etwa nächtliches Lüften, Beschattung oder Ventilatoren bereitstellen. Aber: Eine gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Klimaanlagen gibt es nicht. Wird jedoch gelüftet, darf dabei keine gesundheitsschädliche Zugluft entstehen, denn auch hier sind gesetzliche Grenzwerte für die Luftgeschwindigkeit festgelegt

Damit Arbeiten im Sommer nicht zur Gesundheitsgefahr wird, empfiehlt die AK Burgenland konkrete Maßnahmen:

  • Bereitstellung alkoholfreier Getränke (Wasser
  • Arbeitszeiten – wenn möglich - anpassen, z. B. Frühstart statt Arbeit in der Mittagshitz
  • Zusätzliche Pausen ermöglichen
  • Fenster beschatten, Räume in der Nacht durchlüften
  • Kleiderordnung lockern, wo möglich
  • Ventilatoren oder sogar Duschmöglichkeiten bereitstellen
    · Bei Arbeiten im Freien unbedingt auf UV-sichere Kleidung und Sonnenschutz achten!

Für AK-Expertin Ohr-Kapral ist klar: „Es braucht klare Verantwortlichkeiten, um den Arbeitnehmer:innenschutz einzuhalten - deshalb sind regelmäßige Kontrollen durch die Arbeitsinspektion unumgänglich!“ Arbeitgeber:innen seien gefordert, nicht erst zu reagieren, wenn es zu spät ist. Denn bei über 30 Grad zählt jede Maßnahme – zugunsten der Gesundheit.


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