Wohnbaudarlehen der AK Burgenland
Für die Sanierung ihres Wohnraumes wie z. B. Fenstererneuerung, Wärmedämmung oder Heizungsumstellungen erhalten AK-Mitglieder 4.200,-- Euro. Es ist jedoch darauf zu achten, dass 8 Jahre keine anderen Wohnbauförderungen in Anspruch genommen wurden.
Welche Einkommensgrenzen gelten?
Die Einkommensverhältnisse müssen eine klaglose Rückerstattung des Darlehens ermöglichen. Es gelten folgende Einkommensgrenzen:
- Alleinstehende € 2.108,-- netto
- Ehegatten bzw. Lebensgefährten € 3.271,--netto
- Familie mit 1 Kind € 3.634,-- netto
Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um € 364,-- netto. Arbeitnehmer, die ein höheres Einkommen beziehen, erhalten kein Darlehen. Die Familienbeihilfe wird bei der Ermittlung der Einkommensgrenze nicht berücksichtigt.
Anspruch auf das zinsenlose Wohnbaudarlehen haben AK-Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre bei einer Arbeiterkammer in Österreich zugehörig gewesen und bei der Antragstellung Mitglied der Arbeiterkammer Burgenland sind.
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