Wohnbaudarlehen der AK Burgenland

Für die Sanierung ihres Wohnraumes wie z. B. Fenstererneuerung, Wärmedämmung oder Heizungsumstellungen erhalten AK-Mitglieder 4.200,-- Euro. Es ist jedoch darauf zu achten, dass 8 Jahre keine anderen Wohnbauförderungen in Anspruch genommen wurden.

Welche Einkommensgrenzen gelten?
Die Einkommensverhältnisse müssen eine klaglose Rückerstattung des Darlehens ermöglichen. Es gelten folgende Einkommensgrenzen:

  • Alleinstehende € 2.108,-- netto
  • Ehegatten bzw. Lebensgefährten € 3.271,--netto
  • Familie mit 1 Kind € 3.634,-- netto 

    Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um € 364,-- netto. Arbeitnehmer, die ein höheres Einkommen beziehen, erhalten kein Darlehen. Die Familienbeihilfe wird bei der Ermittlung der Einkommensgrenze nicht berücksichtigt.

Anspruch auf das zinsenlose Wohnbaudarlehen haben AK-Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre bei einer Arbeiterkammer in Österreich zugehörig gewesen und bei der Antragstellung Mitglied der Arbeiterkammer Burgenland sind.