Patient im Bett
Patient im Bett © contrastwerkstatt, stock.adobe.com

Die Uhr tickt: Neue Berufskrankheiten unbedingt bis 28. Februar melden

Gefäßschädigung der Hand, die durch schlagartige Bewegungen verursacht wird, Hautkrebs und dessen Vorstufen durch UV-Strahlung, Eierstockkrebs nach Asbest-Exposition sowie eine neurologische Erkrankung, die besonders Instrumentalmusiker:innen betrifft. Das sind vier Erkrankungen, die der Gesetzgeber – nach langen Forderungen von AK und ÖGB – im März 2024 neu in die Berufkrankheitenliste aufgenommen hat. Für Betroffene tickt die Uhr, denn nur wenn sie bis 28. Februar einen Antrag stellen, können sie noch rückwirkend Unterstützung erhalten.

„Betroffene, deren berufsbedingte Erkrankungen ab dem 1. März 2024 diagnostiziert wurden, können rückwirkend Leistungen von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) beantragen. Aber Achtung: Um noch nachträglich von dieser Regelung zu profitieren, ist jedoch eine strikte Frist einzuhalten: Der Antrag muss spätestens bis zum 28. Februar 2025 eingereicht werden“, weist AK-Arbeitnehmer:innenschutzexpertin Mag.a Brigitte Ohr-Kapral hin. Diese Möglichkeit bietet vielen Betroffenen finanzielle Unterstützung und die Chance, sich frühzeitig um ihre Gesundheit zu kümmern. Es ist daher wichtig, sowohl Arbeitnehmer:innen als auch Arbeitgeber:innen über diese Regelung umfassend zu informieren.

Besonders bedeutsam ist die Anerkennung des umgangssprachlich als „weißer Hautkrebs“ bezeichneten Karzinoms und seine Vorstufen. Diese Erkrankung betrifft insbesondere Menschen, die beruflich viel Zeit im Freien verbringen, wie Bauarbeiter:innen, Fahrradbot:innen oder Gärtner:innen. Rund 400.000 Arbeitnehmer:innen in Österreich sind nämlich aufgrund ihrer Tätigkeit einer erhöhten UV-Belastung ausgesetzt.

„Die Erweiterung der Berufskrankheitenliste zeigt, wie wichtig es ist, den Schutz von Arbeitnehmer:innen kontinuierlich anzupassen. Mit der Erweiterung wird nicht nur die finanzielle Sicherheit gestärkt, sondern auch die gesellschaftliche Verantwortung gegenüber denjenigen unterstrichen, die tagtäglich hohen beruflichen Belastungen ausgesetzt sind“, erklärt Ohr-Kapral. ÖGB und AK werden sich auch weiterhin für die Anerkennung weiterer berufsbedingter Erkrankungen einsetzen, um den Schutz für alle Beschäftigten weiter auszubauen

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