Limonade
Jugendliche trinkt Cola aus der PET-Flasche © Serhiy Hipskyy, stock.adobe.com

Achtung Einwegpfand!

Ab 1.1.2025 gibt es in Österreich ein neues Pfandsystem: Es gilt für Getränke in Einweg-Kunststoffflaschen oder Getränkedosen mit einer Füllmenge zwischen 0,1 und 3 Liter und beträgt 25 Cent pro Stück. Die Verpackung wird künftig nicht mehr über den Gelben Sack oder den Metallsammelcontainer entsorgt, sondern bei Rücknahmestellen zurückgegeben. „Dieser Schritt ist aus ökologischer Sicht längst überfällig, bringt aber eine große Umstellung für Konsument:innen. Wir fordern den Gesetzgeber daher auf, die Menschen rasch über die neuen Regelungen zu informieren“, fordert AK-Präsident Gerhard Michalitsch. 
Mit der Einführung des Einwegpfandes auf Kunststoffflaschen und Getränkedosen sollen unionsrechtliche Vorgaben zur Getrenntsammlung erreicht werden, denn nach dem derzeitigen System können nur etwa 70 Prozent aller Einweg-Kunststoffflaschen nach dem Gebrauch recycelt werden. Ähnlich verhält es sich bei Metalldosen. „Die Erfahrung in Ländern mit Einwegpfandsystemen zeigt, dass Rücklaufquoten von 95 Prozent erreicht werden. Außerdem will man damit dem Problem des Litterings, also des Wegschmeißens von Abfällen in die Natur, begegnen“, erklärt AK-Umweltexpertin Mag.a Ines Lukic-Zjajo, MA.

Was der Umwelt hilft, bringt aber große Herausforderungen für Konsument:innen. Beim Kauf von Einweg- Kunststoffflaschen und Getränkedosen werden künftig 25 Cent pro Stück eingehoben. Nur wer das Leergebinde künftig zurückbringt, bekommt auch das Pfand wieder retour. Eine Entsorgung über den Gelben Sack oder den Restmüll führt zum Verlust des bezahlten Pfandes. Ausgenommen vom Pfand sind Milch, Milchgetränke, Sirup und medizinische Produkte. Zu erkennen sind die Einwegpfandprodukte an einem eigenen Logo. „Da es eine Übergangsfrist bis 2025 gibt, die ermöglicht, dass in dieser Zeit auch noch Einwegverpackungen ohne Pfandlogo, verkauft werden, sehen wir eine besondere Herausforderung für Konsument:innen. Diese Verpackungen müssen weiterhin über den Gelben Sack entsorgt werden“, gibt AK-Konsument:innenschutz-Experte Mag. Christian Koisser zu bedenken. 

Zu Problemen könnte auch die Rücknahme führen. Einwegpfand-Verpackungen werden zwar an allen Verkaufsstellen zurückgenommen, an denen sie verkauft wurden. Das gilt aber nicht für Getränkeautomaten sowie Post- und Paketzusteller. Dafür sollen aber in Einkaufszentren und Einkaufsstraßen gemeinsame Rückgabestellen eingerichtet werden. Das Pfandgut gibt man entweder in einen Automaten oder dort, wo es gekauft wurde, ab.  Koisser warnt: „Will man sein Pfand zurückgeben, dann müssen Pfandlogo und Barcode deutlich erkennbar sein. Die Verpackung muss leer, unzerdrückt und das Etikett vollständig vorhanden und lesbar sein. Es muss erkennbar sein, dass Flasche oder Dose zum österreichischen Pfandsystem gehören!“

„Wenn wir wollen, dass diese Systemumstellung gut funktioniert, brauchen wir für die Menschen eine rasche und ausführliche Informationsoffensive. Denn nur wenn Konsument:innen gut informiert sind, können sie den neuen Vorgaben entsprechend handeln“, so AK-Präsident Gerhard Michalitsch. 

Achtung: Mit der Einführung des Einwegpfandes ab 1. Jänner 2025 tritt auch im Burgenland die Mitsammlung der Metallverpackungen im Gelben Sack und in der Gelben Tonne in Kraft. Damit werden restentleerte Verpackungen aus Kunststoff und Metall gemeinsam im Gelben Sack gesammelt, etwa Kunststoffflaschen wie Wasch- und Putzmittelflaschen, Joghurtbecher, Aluschalen, Konservendosen oder Kronkorken.

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