Geld zurück bei Zugverspätungen

Grundsätzlich haben Sie bei Verspätungen ab 60 Minuten Anrecht auf eine Entschädigung von 25%, ab 120 Minuten von 50% des einfachen Fahrpreises Ihres ÖBB-Tickets. Liegt dieser Entschädigungswert unter € 4,- , wird er nicht entrichtet. Für internationale Passangebote, die Österreichcard, Pauschalangebote, das Klimaticket sowie Zeitkarten gelten spezielle Entschädigungsbedingungen.

Mehr Information dazu finden Sie auf der ÖBB-Seite.

Was tun, wenn es nicht klappt?

Immer wieder kommt es vor, dass Jahreskartenbesitzern nicht automatisch die Entschädigung überwiesen wird. In solchen Fällen raten wir ein E-Mail zu schreiben an: 

kundenservice@oebb.at 

Darin hinweisen, dass noch keine Verspätungsentschädigung überwiesen wurde. 

Und

  • Vor- und Nachname
  • Kunden Nr. der Jahreskarte (Rückseite)
  • Ein- und Ausstiegsstelle

angeben. 

Alle, die sich nicht mehr erinnern, ob sie bei der ÖBB registriert sind, beim „Verspätungsentschädigungsverfahren“ mitmachen oder das Passwort vergessen haben, raten wir, sich an das Kundenservice der ÖBB zu wenden. 

Die Entschädigungen werden 24 Monate rückwirkend erstattet.

Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer Burgenland
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt

T: 02682 740 
E: interessenpolitik@akbgld.at