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AK erstritt für Arbeitnehmer rund 5.200 Euro
Geht man in den Krankenstand, dann muss das von einem Arzt bestätigt werden. Wenn jedoch die Technik nicht mitspielt, dann können bei der Übermittlung an die Firma Fehler passieren. So ist es auch einem Arbeitnehmer aus dem südlichen Burgenland ergangen, der bei einem Holzverarbeitungsbetrieb in der Steiermark angestellt war. Aufgrund einer psychischen Erkrankung konnte dieser eine Zeit lang seinen Dienst nicht antreten und meldete sich beim Arbeitnehmer krank. Nach einem Besuch beim Hausarzt sollte dieser den Krankenstand auch offiziell an die Firma weiterleiten - leider kam die Krankmeldung dort nie an. Eineinhalb Wochen später flatterte dann ein eingeschriebener Brief des Arbeitgebers mit einer Mitteilung der fristlosen Entlassung herein. Der Grund des Arbeitgebers: Der Arbeitnehmer hätte die Arbeit unbefugt verlassen. Fassungslos wandte sich der Arbeitnehmer an die Arbeiterkammer Jennersdorf und bat den Jennersdorfer Bezirksstellenleiter Reinhard Jud-Mund um Hilfe.