AK-Juristin Mag.a Leah Hausmann
AK-Juristin Mag.a Leah Hausmann © Felder, AK Burgenland

AK erkämpft höheres Pflegegeld für Nordburgenländerin

Der Gesundheitszustand einer 86-jährigen Burgenländerin verschlechterte sich nach der Gewährung der Pflegestufe 2 massiv. Die Angehörigen wandten sich an die Sozialrechtsexpert:innen der AK Burgenland. Diese bekämpfte den Bescheid. „Ein von uns beim Landesgericht Eisenstadt als Arbeits- und Sozialbericht beantragtes Gutachten bestätigte die Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Pflegegeldwerberin. Dadurch konnten wir uns mit der PVA, dem zuständigen Versicherungsträger, auf eine höhere Pflegestufe einigen“, erklärt AK-Juristin Mag.a Leah Hausmann.
Die 86-jährige Frau aus dem Nordburgenland bezog die Pflegestufe 1 bevor sie im Juni 2024 eine Erhöhung beantragte. Der zuständige Versicherungsträger stellte fest, dass sich ihr Zustand verschlechtert hatte und gewährte ab Juli 2024 Pflegestufe 2. Kaum hatte die Frau den Bescheid erhalten, verschlechterte sich ihre Situation drastisch: Sie konnte kaum noch gehen und entwickelte eine hochgradige Sehbehinderung. Die Angehörigen der Betroffenen baten die AK Burgenland um Hilfe. Ein neues Gutachten bestätigte die deutliche Verschlechterung im August 2024. Nach einer Einigung mit der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) bekam sie das Pflegegeld der Stufe 3 ab September 2024 zuerkannt.

Gerade im Pflegegeldbereich verschlechtert sich der Gesundheitszustand von Betroffenen häufig innerhalb kurzer Zeit mehrmals. „Ein neuer Antrag ist bei Nachweis einer derartigen Verschlimmerung jederzeit möglich und sinnvoll und sollte immer rasch gestellt werden, da ein höheres Pflegegeld frühestens ab dem nächstfolgenden Monatsersten gewährt werden kann“, heißt es von AK-Expertin Mag.a Hausmann abschließend.

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