Junger Mann schaut sich Website eines Reiseportals an
Junger Mann schaut sich Website eines Reiseportals an © That Stock Company , stock.adobe.com

Reisebuchung mit Tücken

Die Urlaubsreise auf einer Internet-Plattform zu buchen, erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Wenn aber ein Fehler passiert, kann das mühsam, vielleicht sogar teuer werden. Diese Erfahrung musste ein Nordburgenländer machen. Die Konsumentenschutzabteilung der AK Burgenland konnte helfen.
Es schien alles so einfach zu sein. Der Nordburgenländer fand auf der Online-Buchungsplattform die geeignete Reise für den Familienurlaub. Mit wenigen Klicks war auch schon gebucht. Doch dann funktionierte die Zahlung nicht und die Angelegenheit wurde mühsam. War die Buchung erfolgreich? Musste nochmals gebucht werden?

Einige Tage später versprach ein Anruf durch die Buchungsplattform, endlich Klarheit in die Angelegenheit zu bringen. Das gebuchte Zimmer sei bereits belegt, aber man könne ja telefonisch ein anderes Zimmer buchen. Dem Kunden leuchtete das ein und er stimmte einer neuen Buchung zu. Die Plattform übermittelte dies an einen Reiseveranstalter und alles schien sich in Wohlgefallen aufzulösen. Kurz darauf erfolgte das böse Erwachen. Die erste Buchung hatte doch funktioniert. Das Zimmer war deshalb belegt gewesen, weil es der Kunde ja selbst gebucht hatte. Zwei Mal konnte und wollte der Nordburgenländer nicht reisen, was er dem Reiseveranstalter der zweiten Buchung mitteilte. Immerhin hatte er ja den telefonischen Vertrag nur geschlossen, weil ihm falsche Tatsachen mitgeteilt worden waren. Davon wollte der Reiseveranstalter nichts wissen. Er verlangte satte 1.500 Euro an Stornogebühr und teilte mit, wenn man mit der Buchungsplattform unzufrieden sei, könne man sich ja im Nachhinein das Geld von dort holen. Erst nach Interventionen durch die Konsumentenberatung der Arbeiterkammer Burgenland lenkte der Reiseveranstalter ein.

Um unangenehme Situationen beim Online-Buchen zu vermeiden, gilt es manches zu beachten: Obwohl es sich bei Buchungen über Telefon oder Internet um Fernabsatzgeschäfte handelt, gibt es hier kein Rücktrittsrecht. „Es ist daher unumgänglich, vor Abschluss der Buchung alle Angaben – Hotel, Datum von An- und Abreise, Preise, etc. – genau zu überprüfen. Vielleicht kann mit Hilfe von Screenshots die Buchung festgehalten werden, damit man gegebenenfalls einen Nachweis hat“, rät AK-Konsumentenschutzexperte Mag. Christian Koisser. Es schadet nicht, genauer nachzusehen, wer eigentlich der Vertragspartner ist. Bei Buchungen über Online-Plattformen ist das nicht immer gleich zweifelsfrei zu erkennen. Schließlich kann es sinnvoll sein, die Buchungsunterlagen bis nach der Reise aufzubewahren, damit der Vertragsinhalt belegt werden kann. Koisser abschließend: „Und wenn es beim Buchungsvorgang irgendwo hakt, nicht gleich neu buchen. Zuerst die Angelegenheit mit dem Anbieter abklären.“

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