Brainstorming und Teamarbeit

Aufgaben des Betriebsrates

Der Betriebsrat ist zur Förderung der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kult­urellen Interessen der ArbeitnehmerInnen berufen.

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Welche Aufgaben und Rechte hat ein Betriebsrat? Wann kann man einen Betriebsrat gründen? Und wie läuft eine Betriebsratswahl ab? Das erklärt AK Jurist Philipp Brokes.

ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG VON BETRIEBSRÄT:INNEN

Rechtsstellung

Bei der Aus­üb­ung ihrer Tätigkeit für alle ArbeitnehmerInnen des Betriebs sind die Mitglieder des Betriebsrats an keinerlei Weis­ung gebunden.

In­for­ma­ti­on & Be­rat­ung

Der Betriebsinhaber muss dem Betriebsrat über alle Angelegenheiten, welche die Arbeitnehmer:innen betreffen, Auskunft erteilen.

Über­wach­ung der Rechts­vor­schriften

Der Betriebsrat hat die Aufgabe die Interessen der Arbeitnehmer:innen wahrzunehmen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben stehen ihm Überwachungsrechte zu.

Be­triebs­ver­ein­bar­ung­en

Betriebsvereinbarungen sind schriftliche Vereinbarungen, die von dem/der Arbeitgeber:in und dem Betriebsrat abgeschlossen werden.

Wirt­schaft­liche An­ge­legen­heit­en

Der Betriebsinhaber hat den Betriebsrat über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und unter Umständen des Konzerns zu in­for­mieren.

Kontakt

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Arbeiterkammer Burgenland
Wiener Straße 7

7000 Eisenstadt

T: 02682 740
E: akbgld@akbgld.at