Ferialpraktikantin
Ferialpraktikantin © Aleksandr, stock.adobe.com

(Pflicht)Praktikum: Das Wichtigste was Schüler:innen darüber wissen sollten

Auch heuer müssen sich so manche Jugendliche wieder ihren Weg durch den Praktikums-Dschungel suchen. Um den Überblick nicht zu verlieren, ist es wichtig seine Rechte und Pflichten im Vorab zu kennen. AK-Jugendexpertin Jasmin Katzensteiner appelliert: „Auf keinen Fall nach dem Praktikum meist klein gedruckte Verzichtserklärungen unterschreiben!“ Es lohnt sich einen genauen Blick zu riskieren, um nicht zu kurz zu kommen.
Sommer bedeutet nicht gleich ausschlafen und relaxen. Fast die Hälfte der burgenländischen Schüler:innen arbeitet in den Ferien, um sich Geld zu verdienen. Bei Berufsbildenden Mittleren Schulen und Höheren Schulen ist das Praktikum verpflichtend und fester Bestand des Lehrplans. Viele haben es schon hinter sich, andere sind gerade mittendrin. „In der Regel ist dieses Praktikum ein ganz normales Arbeitsverhältnis, d.h. es gelten alle arbeitsrechtlichen Vorschriften wie Kollektivvertrag, Arbeitsgesetz sowie Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz für Jugendliche unter 18 Jahren“, informiert AK-Jugendreferentin Jasmin Katzensteiner. Um für Unstimmigkeiten bestens gewappnet zu sein, ist es von Vorteil, schon während des Praktikums Aufzeichnungen von seinen Arbeitszeiten und Tätigkeiten zu führen. 

Egal ob in der Gastronomie, im Büro oder im Verkauf, langes Warten lohnt sich nie. „Wurde zustehendes Entgelt bei einem Arbeitsverhältnis nicht ausbezahlt, nicht zu lange warten, bevor man sich beraten lässt. Wer zu lange wartet, kann aufgrund von Verfallsbestimmungen Geld verlieren, erläutert Katzensteiner. 
Die AK-Jugendexpertin hat auch einen Steuertipp für ehemalige Praktikant:innen: Wenn Lohnsteuer abgezogen wurde, obwohl keine Lohnsteuerpflicht vorliegt, kann diese innerhalb der nächsten fünf Jahre mit der Arbeitnehmer:innenveranlagung vom Finanzamt zurückverlangt werden. Lohnsteuerpflichtig ist, wer über das Jahr gerechnet mehr als 12.600 Euro verdient. Wer unter 12.600 Euro verdient hat und Sozialversicherungsbeiträge vom Lohn abgezogen wurden, kann sich die sogenannte Negativsteuer zurückholen. Dies kann einerseits von der AK-Jugendabteilung durchgeführt werden, oder es besteht die Möglichkeit entweder mit dem Betriebsrat des Betriebs oder der zuständigen Fachgewerkschaft im ÖGB Kontakt aufzunehmen. 

Hier die AK-Tipps:
• Dokumentieren: Tätigkeiten und Arbeitszeiten regelmäßig erfassen!
• Urlaub: Nimmt man den Urlaub nicht in Anspruch, muss er ausbezahlt werden!
• Überprüfen: Ein Check, ob beim Gehaltszettel alles abgerechnet wurde, kann     nie schaden.
• Achtung: Keine Verzichtserklärung überstürzt unterschreiben!
• Ruhepause einhalten: Jugendlichen steht mindestens eine halbe Stunde Pause zu, sofern die Gesamtdauer der täglichen Arbeitszeit mehr als 4,5 Stunden beträgt.

Ihre persönlichen Erfahrungen zu Stress und psychischen Belastungen können Jugendliche bei einer Umfrage der AK-young mitteilen. Unter dem Titel „HEY! Wie geht es dir?“ können sie noch bis Ende August anonym Fragen zu den Themen Belastung, Mobbing etc. beantworten. Mehr dazu unter www.akyoung.at/umfrage

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