Lohnsteuer-Aktion der AK und des ÖGB Burgenland.
Lohnsteuer-Aktion der AK und des ÖGB Burgenland. © Felder, AK

„Hol dir dein Geld zurück!“- Steueraktion 2023

„Arbeitnehmer:innen sollten keinen Cent verschenken, das ist eine wichtige Entlastung gerade in Zeiten der Teuerung!“, betonen AK-Präsident Gerhard Michalitsch und ÖGB-Landesvorsitzender Erich Mauersics und machen damit auf die Arbeitnehmerveranlagung aufmerksam. Viele Arbeitnehmer:innen schenken dem Finanzamt nämlich hunderte Millionen Euro – für den Einzelnen sind das durchschnittlich 741 Euro – durch den nicht durchgeführten Steuerausgleich. Die Lohnsteuerexpert:innen von ÖGB und AK beraten im Zuge der gemeinsam durchgeführten Lohnsteueraktion sowohl am Telefon, per Mail als auch persönlich im Gespräch in den Bezirksstellen, in der AK-Zentrale und in Burgenlands Betrieben.
Ob Familienbonus Plus, Alleinverdienerabsetzbetrag oder Pendlerpauschale – im Lohnsteuer-Dschungel ist es oft schwierig sich zurecht zu finden. Jedes Jahr ist es jedoch möglich, Geld zu sparen, indem man die Arbeitnehmerveranlagung durchführt. „Im Durchschnitt bekommt man rund 741 Euro vom Finanzamt zurück, oftmals ist der eigentliche Betrag aber noch viel höher“, rechnet AK-Präsident Michalitsch vor. Damit man diese Summen nicht einfach dem Finanzamt überlässt und vor allem in Zeiten der Teuerung den einen oder anderen Euro mehr im Börserl hat, hat die AK gemeinsam mit dem ÖGB Burgenland ein umfangreiches Servicepaket mit Broschüren, Internet-Tipps und Beratungstagen in allen AK-Bezirksstellen und in den Betrieben geschürt. „Die Arbeitnehmer:innen, insbesondere jene mit niedrigem Einkommen, kämpfen vor allem mit hohen Kosten aus den Bereichen Energie, Wohnen und Lebensmittel. Ich muss dabei erwähnen, dass das Land Burgenland zuletzt bereits Initiative ergriffen und einige hilfreiche Maßnahmen durchgesetzt hat. Trotzdem befinden wir uns in Zeiten, in welchen für viele Menschen jeder Euro zählt. Mir ist es daher in der aktuellen Zeit ein noch größeres persönliches Anliegen, dass die ArbeitnehmerInnen beim Lohnsteuerausgleich kein Geld ´liegen lassen´“, betont ÖGB-Landesvorsitzender Erich Mauersics. 

Das Servicepaket von ÖGB und AK Burgenland
Von 13. März bis 27. April ist es möglich mit einem/r Lohnsteuerexpert:in mittels Finanz-Online oder auf Papier gemeinsam den Steuerausgleich durchzuführen. Die Zugangsdaten zu Finanz-Online sind ebenso zum Termin mitzubringen, wie Belege für geltend zu machende Ausgaben wie z.B. Belege für Aus- und Weiterbildung, etc.  Eine Terminvereinbarung per Telefon unter 02682/740 oder E-Mail an lohnsteuer@akbgld.at ist notwendig. Außerdem werden Gewerkschaftsmitglieder durch den ÖGB direkt im Betrieb beraten. Die ÖGB-Teams können von Betriebsrät:innen oder Unternehmen angefordert werden. „Das gemeinsame Beratungsservice des ÖGB und der AK ist bereits Tradition und gerade jetzt, in Zeiten massiver Teuerungen, eine hilfreiche und gute Sache für unsere Mitglieder. Da die Beratungen heuer wieder ohne coronabedingte Einschränkungen möglich sind, denke ich, dass diese mehr als in den Vorjahren von den Arbeitnehmer:innen in Anspruch genommen werden“, erklärt ÖGB-Landessekretär Andreas Rotpuller.

Negativsteuer, Pendlerpauschale und Co. beachten
Viele Arbeitnehmer:innen schrecken aufgrund mangelnder Lohnsteuerkenntnis vor der Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung zurück. Das Team rund um die Lohnsteuerexpert:innen hilft jedoch tatkräftig, verwandelt komplexe Fachaussprache in verständliche Sätze und gibt Tipps, wo man noch mehr zurückbekommt: „Wenn man wenig verdient oder nicht das ganze Jahr über gearbeitet hat, lohnt sich die Arbeitnehmerveranlagung besonders häufig: Die Einkünfte werden nämlich auf das ganze Jahr verteilt und zu viel bezahlte Lohnsteuer wird dann zurückgezahlt. Selbst, wenn zwar keine Lohnsteuer, jedoch Sozialversicherung bezahlt worden ist, lohnt sich die Arbeitnehmerveranlagung. In diesem Fall wird ein Teil der Sozialversicherung als Negativsteuer refundiert.“, erklärt Nadja Wagner, Lohnsteuerexpertin der AK Burgenland. Auch in Sachen Pendlerpauschale gibt es einiges zu beachten, da sich 2022 etwas geändert hat meint Wagner: „Zusätzlich zum großen und kleinen Pendlerpauschale gibt es auch einmal pro Jahr den sogenannten Pendlereuro. Dieser beträgt 1 Euro jährlich für jeden Kilometer des Hin- und des Retourwegs zur Arbeit. Zwischen Mai 2022 und Juni 2023 bekommt man zusätzlich 0,50 Euro pro Kilometer pro Monat und auch die Pendlerpauschale wird in diesem Zeitraum um jeweils die Hälfte erhöht.“

Auch Familien profitieren von der Arbeitnehmerveranlagung, denn der Familienbonus Plus muss hier immer angekreuzt werden – unabhängig davon, ob er bereits beim Arbeitgeber berücksichtigt wird oder nicht. Der Familienbonus Plus beträgt für ein Kind bis zum 18. Lebensjahr jährlich 2000 Euro (125 Euro monatlich) und für ein volljähriges Kind 650 Euro (54,18 Euro monatlich). Der Familienbonus kann von einem Elternteil alleine oder von beiden Eltern je zur Hälfte geltend gemacht werden. 
AK-Präsident Michalitsch kritisiert jedoch: „Was uns aber sowohl bei der Pendlerpauschale als auch beim Familienbonus Plus weiterhin stört: Nur Menschen mit großem Einkommen, die viel Lohnsteuer bezahlen, können Pendlerpauschale und Familienbonus voll ausschöpfen. Aus unserer Sicht muss aber jeder Kilometer, muss jedes Kind gleich viel wert sein! Die Bundesregierung hat diese Ungerechtigkeit aber bis heute nicht beseitigt. Zum Nachteil derjenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die wenig verdienen und gerade deshalb jeden Euro brauchen!“

Im Vorjahr haben die Expert:innen von AK und ÖGB Burgenland im Aktionszeitraum 1.630 Beratungen durchgeführt und dabei für die Arbeitnehmer:innen Gutschriften in der Höhe von rund 1,2 Millionen Euro herausgeholt. Das sind im Durchschnitt 741 Euro pro Person. Die höchste Gutschrift für das Veranlagungsjahr 2021 ergab in Eisenstadt eine Gutschrift von 8.344 Euro. Diese setzte sich aus dem Familienbonus für sechs Kinder und dem Mehrkindzuschlag zusammen.

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