Arbeiten bei Hitze
Frau vor einem Ventilator © Monika Wisniewska, Adobe Stock

„Hundstage“ – was ist am Arbeitsplatz zu beachten?

Die Hitzewelle im Burgenland dauert an. Temperaturen jenseits der 30 Grad werden viele Arbeitnehmer:innen auch in den kommenden Tagen gehörig ins Schwitzen bringen. Leistungsfähigkeit und Konzentration nehmen an sogenannten „Hundstagen“ um bis zu 70 Prozent ab. Gleichzeitig leidet die Arbeitsqualität und die Fehlerhäufigkeit sowie das Unfallrisiko steigen. Aber was tun, wenn man am Arbeitsplatz ins Schwitzen kommt? Eine gesetzliche Regelung für Hitzefrei gibt es jedenfalls nicht. „Der Arbeitgeber ist aber verpflichtet, in Arbeitsräumen für raumklimatische Verhältnisse zu sorgen, die dem menschlichen Organismus angemessen sind. Das sieht das Arbeitnehmer:innenschutzgesetz vor“, betont AK-Expertin Mag.a Brigitte Ohr-Kapral.
Sommer, Sonne, Sonnenschein. Was Urlauber freut, bringt für Arbeitnehmer:innen erschwerte Bedingungen, denn leider fehlt noch immer eine gesetzliche Grundlage dafür, den Arbeitsplatz zu verlassen, wenn die sommerliche Temperatur zu hoch ist. Es gibt jedoch eine Fürsorgepflicht der Arbeitgeber:innen und zahlreiche Maßnahmen, die gesetzt werden können, um das Arbeiten bei Hitze erträglicher zu machen. Denn eines ist für die Expertin klar: Werden keine Gegenmaßnahmen ergriffen, sind bei hohen Temperaturen gesundheitliche Probleme zu befürchten. Sie fordert daher „nicht nur die verstärkte Kontrolle durch die Arbeitsinspektion, sondern auch zusätzliche Personalressourcen, damit diese Kontrollen regelmäßig durchgeführt werden können!“ 

Aus Sicht der AK und der Gewerkschaften könnten Arbeitgeber:innen schon präventiv vor den Hitzeperioden im Sommer folgende Punkte beachten: 

  • Bei der Arbeits­platz­evaluierung nach dem Arbeit­nehmer­Innen­schutz­gesetz sollte auch auf die klimatischen Verhältnisse und ihre Einflüsse auf die Gesund­heit der Beschäftigten Rück­sicht genommen werden.
  • Auf besondere Personen­gruppen wie werdende und stillende Mütter, Frau­en an Steh­ar­beits­plätz­en, ältere und gesundheitlich gefährdete Arbeit­nehm­er:innen sollte Bedacht ge­nommen werden.
     
  • Arbeits­mediziner:n und Sicherheit­sfach­kraft sollten zu Rate gezogen werden.
  • Auf die Einbeziehung der Betriebsräte:innen (haben Mit­bestimmungs- und Initiativ­rechte) darf nicht vergessen werden.
  • Unter­weisung in Erste-Hilfe-Leistung speziell für den Fall von Hitzekollaps, Hitzeschlag, Sonnen­stich sollte durch­ge­führt werden.
Was jetzt schon gilt
In Arbeitsräumen müssen raumklimatische Verhältnisse herrschen, die dem menschlichen Organismus angemessen sind. „Direkte Sonneneinstrahlung durch Fensterflächen muss beispielsweise mit Jalousien vermieden werden. Auch alle wärmestrahlenden Flächen, zum Beispiel verursacht durch Maschinen und Lichtspots, sind abzuschirmen“, erklärt Ohr-Kapral.

Bei Tätigkeiten mit geringer körperlicher Belastung, wie beispielsweise Büroarbeiten, hat die Raumtemperatur generell zwischen 19° C und 25° C zu betragen. Ist eine Klima- oder Lüft­ungs­an­lage vorhanden, so sollen die 25° C möglichst nicht überschritten werden. Sind solche Klima- oder Lüft­ungs­an­lag­en nicht vorhanden, sind von Arbeitgeber:innenseite sämtliche Maß­nahm­en aus­zu­schöpfen, die dazu geeignet sind die Temperatur zu senken (z.B. nächt­liches Lüften, Beschatten der Fenster, Bereitstellung von Ventilatoren und alko­holfreien Ge­tränk­en usw.). 
Bei der Verwendung von Klimaanlagen muss eine re­lative Luft­feuchtig­keit zwischen 40 % und 70 % gewährleistet sein. Eine ver­pflichtende Instal­lation von Klima­anlagen sieht das Gesetz nicht vor.

Wird versucht das Raumklima durch Belüftung zu be­ein­flussen muss auf etwa­ige Be­last­ung­en durch Zugluft Rücksicht genommen werden. Die Luft­ge­schwin­d­ig­keit darf bei geringen körper­lich­en Belastungen 0,10 m/s (Meter pro Sekunde), bei normaler körperlicher Belastung 0,20 m/s und bei schwerer kör­perlicher Belastung 0,35 m/s nicht über­schreiten.

Das hilft bei heißen Temperaturen:

  • Genug trinken – Bereit­stellung geeigneter alkoholfreier Getränke durch den/die Ar­beit­geber/in
  • organisatorische Maß­nahmen, wie den Arbeits­beginn vorverlegen, die Mittagshitze meiden und zusätzliche Arbeitspausen
  • Abschattung vor direkter Sonnen­einstrahlung
  • Nachtabkühlung nutzen: für eine intensive Durch­lüftung der Räume sorgen und zwar in der Nacht – oder in den frühen Morgen­stunden
  • Lockerung eventuell vorhandener Bekleidungs­vorschriften
  • Bereitstellung von Tisch- oder Steh­ventilatoren (Zugluft vermeiden!)
  • Zur­verfügung­stellung von Dusch­gelegenheiten

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