Büroangestellter mit Sorgen
Büroangestellter mit Sorgen © milatas , stock.adobe.com

AK erstritt 12.200 Euro für Angestellten

Ein Angestellter suchte Hilfe bei der AK-Bezirksstelle in Neusiedl am See. Nachdem er ein halbes Jahr kein Gehalt bekommen hatte, wurde er auch noch gekündigt und vom Arbeitgeber beschuldigt, Schaden in der Höhe eines sechsstelligen Euro-Betrages verursacht zu haben. Die AK half und der Arbeitnehmer bekam 12.000 Euro.
Der Beschäftigte eines Unternehmens aus dem Bezirk Neusiedl am See, welches Oldtimer restauriert und verkauft, bekam sechs Monate lang kein Gehalt von seinem Arbeitgeber. Und als ob das nicht genug wäre, wurde er auch noch fristwidrig - ohne Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Kündigungsfrist - gekündigt. 

Der Mann suchte Rat bei der AK Neusiedl am See, die dessen Arbeitgeber aufforderte, den Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Mit den Vorwürfen konfrontiert, behauptete der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer hätte ihm einen Schaden in der Höhe eines sechsstelligen Betrages verursacht. Mit dieser Begründung verweigerte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Zahlung der ausstehenden sechs Monatsgehälter. 

Dank des AK-Rechtsschutzes wurde der Fall schließlich vor Gericht gebracht und die offenen Gehaltsforderungen des Arbeitnehmers in Höhe von 12.215 Euro wurden eingeklagt. Der Arbeitgeber konnte vor Gericht schließlich nicht beweisen, dass der Arbeitnehmer den von ihm behaupteten Schaden verursacht hatte. Das Urteil fiel deshalb zugunsten des Arbeitnehmers aus und er kam endlich zu seinem Geld.

AK-Juristin Mag. Daniela Schubert hält dazu fest: „Gerade hier wird sehr deutlich, wie wichtig der AK Rechtschutz für ArbeitnehmerInnen ist, weil bei derartig hohen Streitwertsummen die Belastung durch Anwaltskosten durchaus existenzbedrohend sein kann.“

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