Gepäckstück am Förderband des Flughafens
Gepäckstück am Förderband des Flughafens © lightpoet, Fotolia.com

Ärger im Urlaub? So wehren Sie sich richtig!

Verzögerte Flüge, verschwundenes Gepäck oder Mängel im Hotel: Immer wieder muss man sich in der schönsten Zeit des Jahres mit solchen Stressfaktoren herumschlagen. „Viele Konsument:innen wissen nicht, dass ihnen in solchen Fällen oft Entschädigungen zustehen – wir raten: Informieren, dokumentieren und Ansprüche geltend machen!“, sagt AK-Konsumentenschützer Mag. Christian Koisser. Die AK Burgenland hat die wichtigsten Tipps zusammengefasst, damit Ihre Urlaubsfreude nicht verloren geht.
Ärger im Urlaub kann durchaus passieren – Flugverspätungen, beschädigtes Gepäck oder versteckte Zusatzkosten können da schnell zur Nervenprobe werden. Damit der Ärger nicht überwiegt, hat die AK Burgenland die wichtigsten Tipps zusammengestellt, wie Sie Ihre Rechte kennen und durchsetzen. Kommt es zu einer Flugverspätung, stehen Reisenden – je nach Dauer und Entfernung – Entschädigungen von bis zu 600 Euro zu. Schon ab zwei Stunden Verspätung am Abflugort haben Sie Anspruch auf Betreuung, etwa in Form von Verpflegung oder Hotelunterbringung. Wichtig: Die Fluglinie muss ihren Sitz in der EU haben oder der Flug muss von einem EU-Land starten. Bei außergewöhnlichen Umständen wie Unwettern oder Vulkanausbrüchen entfällt jedoch die Entschädigungspflicht. Auch beim Gepäck gibt es klare Regeln: Wird Ihr Koffer beschädigt oder kommt gar nicht an, sollten Sie den Schaden sofort bei der Airline und Ihrer Versicherung melden. Die Fluggesellschaft haftet dabei bis zu rund 1.300 Euro. Achten Sie unbedingt auf die kurzen Fristen – und heben Sie Belege für notwendige Ersatzkäufe auf.
 
Frankfurter Liste als Hilfe
Mängel vor Ort – etwa Kakerlaken im Zimmer oder Baulärm – berechtigen zur Preisminderung. Wichtig ist, diese noch am Urlaubsort zu dokumentieren, Fotos zu machen und der Reiseleitung zu melden. Nach der Rückkehr sollten Sie Ihre Ansprüche schriftlich beim Reiseveranstalter geltend machen – und: „Lassen Sie sich nicht mit Gutscheinen abspeisen – wer Rechte hat, soll auch Geld zurückbekommen“, betont Koisser. Die sogenannte „Frankfurter Liste“ bietet eine gute Orientierung, wie viel Geld Sie zurückfordern können. Achtung auch bei vermeintlich günstigen Flügen: Wer bei Ryanair oder Laudamotion den Check-in am Schalter nutzt, zahlt pro Strecke und Person bis zu 55 Euro – selbst wenn der Online-Check-in nicht funktioniert. Die AK und der VKI haben bereits Klagen eingebracht, denn solche Gebühren sind aus Sicht der Konsumentenschützer unzulässig. Wehren Sie sich – und fordern Sie die Rückerstattung schriftlich ein.

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