Expertinnen-Talk zu Lohntransparenz
Ab dem 4. November arbeiten burgenländische Frauen – statistisch gesehen – gratis. Zu diesem Zeitpunkt haben Männer bereits jenes Einkommen erreicht, wofür Frauen bis Jahresende noch arbeiten müssen. Um die Schere zu schließen braucht es gemeinsame Kraftanstrengungen. „Lohntransparenz kann eine wichtige Maßnahme gegen den Gender Pay Gap sein. Wir haben daher im Burgenland zu einer Diskussionsrunde mit Expertinnen des Landes, des AMS und der Arbeitnehmer:innenvertretung geladen. Diskutiert wurde die EU-Richtlinie, durch die Lohndiskriminierung bekämpft werden soll“, erklärt AK-Vizepräsidentin und ÖGB-Landesfrauenvorsitzende Bianca Graf.Der Equal Pay Day markiert symbolisch die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern. Er wird jedes Jahr an einem anderen Tag begangen. Den Berechnungen nach fällt er heuer im Burgenland auf den 4. November. Frauen (46.654 Euro) verdienen im Burgenland 15,8 Prozent oder 8.782 Euro weniger als Männer (46.654 Euro). Frauen im Burgenland arbeiten also 58 Tage im Jahr gratis. Im Österreichvergleich liegt das Burgenland besser als der Österreichschnitt (16,9 Prozent) und nach Wien auf Platz zwei. Um die Situation auch im Burgenland zu verbessern, braucht es Maßnahmen. „Transparenz ist ein wichtiger Baustein für das Schließen der Einkommenslücke zwischen Männern und Frauen. Als ÖGB Frauen fordern wir verpflichtende Einkommensberichte in Unternehmen ab 25 Arbeitnehmer:innen sowie die Ausweitung auf alle Dienstgeber. Und für die Nichterstellung braucht es spürbare Sanktionen, wie beispielsweise Strafzahlungen und den Ausschluss von öffentlichen Auftragsvergaben. Die Berichte müssen jedenfalls ein Instrument sein, mit dem Betriebsrätinnen und Betriebsräte im Unternehmen gut arbeiten können“, erklärt Bianca Graf im Zuge der Expertinnen-Talkrunde.
Für die Leiterin der Frauenabteilung in der Bundesarbeiterkammer, MMag.a Eva-Maria Burger ist die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz eine große Chance, um Lohntransparenz und Einkommensgerechtigkeit für alle zu stärken. „Die Richtlinie ist von guten Praxisbeispielen aus anderen Ländern inspiriert, die bei der Geschlechtergleichstellung und auch bei Lohnfairness erfolgreich sind; darunter Island, ein Land das Vorreiterin im Thema ist. Eine konsequente Umsetzung der Richtlinie bewirkt Lohntransparenz auf mehreren Ebenen: Einzelne Arbeitnehmer:innen haben mehr Informationen und können ihr Recht auf gleichen Lohn besser durchsetzen. Betriebe beschäftigen sich mehr mit dem Thema und können wirksame Maßnahmen innerbetrieblich setzen. Gesellschaftlich gibt es mehr Transparenz durch eine verbesserte Datenlage über Einkommensgerechtigkeit in allen Branchen und Jobs.“
Lohntransparenz darf aber nicht erst beim Bewerbungsgespräch bzw. direkt im Betrieb beginnen. „Gehaltsangaben in den Stelleninseraten sind für Jobsuchende eine essenzielle Information. Bewerberinnen und Bewerber müssen einfach wissen, wie eine Position bewertet ist und ob beispielsweise Teilzeit machbar ist. Das Service für Unternehmen des AMS informiert und motiviert Betriebe, Gehaltsangaben zu machen. Nicht nur für junge Menschen, für Berufseinsteiger:innen sind Gehaltsangaben eine gute Orientierung. Frauen finden unabhängig vom Alter Gehaltsangaben in Stellenanzeigen hilfreich. Unternehmen können so mit einer transparenten Gehaltsangabe zum Schließen des Gender Pay Gap beitragen“, betont AMS-Landesgeschäftsführerin Mag.a Helene Sengstbratl abschließend.