Mann mit Brief sitzt auf Couch
Mann mit Brief sitzt auf Couch © pololia , stock.adobe.com

Kündigung im Krankenstand: AK erstreitet 13.000 € für Hausmeister

Durch die Hilfe der Arbeiterkammer bekam ein Arbeitnehmer aus dem Bezirk Jennersdorf Recht und damit 13.439 Euro an offenen Ansprüchen ausbezahlt. „Dieser Fall zeigt, dass es sich immer lohnt, bei uns die Ansprüche prüfen zu lassen. Der Betroffene hat nichts erwartet und viel bekommen“, erklärt AK-Bezirksstellenleiter in Jennersdorf, Reinhard Jud-Mund.
Das Zitat „Unverhofft kommt oft“ trifft auf folgenden Rechtsfall mehr als zu: Seit 1. Oktober 2017 war ein 58-jähriger Südburgenländer für eine steirische Immobilienfirma als Hausmeister tätig. Die Betreuung und Instandhaltung diverser Wohnhausanlagen in der Grenzregion war seine Aufgabe. Als er im Juli 2023 krank wurde und in Krankenstand ging, wurde ihm angeblich von der Firma mündlich eine einvernehmliche Auflösung angeboten. Einer solchen hat er aber nie zugestimmt. Die schriftliche Kündigung folgte im September. Dienstende sollte am 31.12.2023 sein. „Obwohl sich unser Mitglied nicht viel Hoffnung machte, kam er trotzdem zu uns, um sich seine Ansprüche prüfen zu lassen. Und das war gut so, denn nach der zweiten Intervention hat der Arbeitgeber alle offen Ansprüche - nämlich 9.128 Euro netto - beglichen. Hilfreich dabei waren auch die detaillierten Arbeitszeitaufzeichnungen des Hausmeisters“, rechnet Jud-Mund vor.

Auf der Endabrechnung des Betroffenen wurden keine Urlaubsersatzzeiten für offene Urlaubstage berücksichtigt. Außerdem fing mit 1. Oktober 2023 – in der Kündigungsfrist – das neue Arbeitsjahr an zu laufen und damit auch die neuen Ansprüche. Bei einer ersten telefonischen Intervention wurden erste Details ausgetauscht. In einem nachfolgenden Interventionsschreiben wurden alle Ansprüche aufgelistet. Diese wurden zwei Wochen später korrekt überwiesen.

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