Minusstunden: Darf mich mein Chef heimschicken?
Keine Kund:innen in Sicht, Maschinenstillstand oder Materialmangel? Nun möchte der Chef seine Mitarbeiter:innen heimschicken – unbezahlt, versteht sich. Doch aufgepasst: Wer arbeitsbereit ist und trotzdem nach Hause geschickt wird, hat gewisse Rechte. „Sie können nichts für das schlechte Wetter oder fehlendes Material, fordern Sie deshalb unbedingt Ihre Rechte ein“, rät Arbeitsrechtexperte Mag. Helmut Steiger und erklärt, welche Schritte gesetzt werden müssen, um Ansprüche durchzusetzen.Diese Regelung gilt für alle Branchen. Wenn schlechtes Wetter, fehlendes Material oder ausbleibende Gäste dazu führen, dass Arbeitnehmer:innen nicht arbeiten können, liegt das nicht in deren Verantwortung. Sie haben mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart, eine bestimmte Anzahl an Stunden pro Woche zu arbeiten, wenn der Arbeitgeber die Kolleg:innen nicht einsetzt, ist das sein Problem und die Beschäftigten müssen trotzdem bezahlt werden. Sollte im Arbeitsvertrag stehen, dass Minusstunden einzuarbeiten sind, wenn es nichts zu tun gibt, ist das rechtlich nicht in Ordnung und Ihr Arbeitgeber kann sich im Streitfall nicht darauf berufen. Oft schlagen Chefs auch vor, dass man Urlaub oder Zeitguthaben konsumiert - das können Arbeitnehmer:innen akzeptieren, müssen sie aber nicht. Urlaub und Zeitausgleich müssen immer vereinbart werden und für beide Seiten passen.
„Wenn Ihr Arbeitgeber Sie trotzdem nach Hause schickt, halten Sie schriftlich fest, dass Sie arbeitsbereit sind, weder Urlaub noch Zeitausgleich zugestimmt haben und Ihr Arbeitgeber die volle Arbeitszeit bezahlen muss“, rät der Arbeitsrechtsexperte Steiger.
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