Frau mit Ticket in der Hand
Frau mit Ticket in der Hand © RH2010, stock.adobe.com

Öffi-Fahrkarten aufheben und Förderung kassieren!

Die Arbeitnehmerförderung des Landes wurde mit 1.1.2024 wieder angepasst. Dabei ist besonders die Förderung für Öffi-Pendler:innen neu gestaltet und deutlich erhöht worden, erklärt AK-Präsident Gerhard Michalitsch, der auch Vorsitzender des Arbeitnehmerförderbeirats des Landes ist: „Wer etwa 70 km vom Nordburgenland nach Wien mit Zug oder Bus pendelt, bekommt bis rund 480 Euro pro Jahr an Förderung. Eine Pendlerin aus dem Südburgenland mit 160 km Fahrtstrecke bekommt sogar rund 830 Euro. Bisher wurden Öffi-Pendler:innen mit maximal 180 Euro gefördert. Diese große Steigerung ist eine deutliche Unterstützung des Landes für alle, die klimaschonend zur Arbeit pendeln“, erklärt Michalitsch. Um die Förderung zu bekommen, ist von 1. Jänner 2024 bis 30. Juni 2024 ein Fahrtkostenzuschuss mit Ökobonus zu beantragen und Monats- oder eine Jahreskarte beizulegen. „Deshalb gilt auch heuer: Unbedingt die abgelaufenen Monats- und Jahreskarten für 2023 aufheben!“, appelliert der AK-Präsident.

LAND BUrgenland

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Neu ist dabei, dass ab 1.1.2024 Fahrtkostenzuschuss und Ökobonus zusammengelegt werden: Bisher wurde Fahrtkostenzuschuss an jene Pendler:innen ausbezahlt, die auf das Auto angewiesen waren, und Ökobonus an Öffi-Pendler:innen – entweder, oder. Jetzt neu ist nur mehr Fahrtkostenzuschuss zu beantragen. Werden dabei Öffi-Monats- oder Jahreskarte beigelegt, werden 20 % Ökobonus zusätzlich zum Fahrkostenzuschuss gewährt und die Prüfung, ob die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar ist, entfällt für den belegten Zeitraum. 

„Das ist sowohl eine Verwaltungsvereinfachung, als auch ein Boost für das Pendeln mit Bus und Bahn!“, bedankt sich der AK-Präsident bei der burgenländischen Landesregierung. 

Die Arbeitnehmerförderungen des Landes wurden außerdem um die Teuerung erhöht und auch die Einkommensgrenze für die Förderungen wurde um den Tariflohnindex auf 3.697 Euro angehoben. Die Lehrlingsförderung mit Wohnkostenzuschuss kann das ganze Lehrjahr über beantragt werden, die Qualifikationsförderung jeweils bis 4 Monate nach Abschluss einer förderwürdigen Qualifizierungsmaßnahme. 

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