Autofahrerin bekommt ihren Autoschlüssel
Autofahrerin bekommt ihren Autoschlüssel © Minerva Studio, stock.adobe.com

So vermeiden Sie teure Fallen beim Gebrauchtwagenkauf!

Der Kauf eines Gebrauchtwagens kann eine günstige Möglichkeit sein, um mobil zu bleiben. Doch ohne die richtigen Vorkehrungen beim Kauf können finanzielle und rechtliche Probleme auftauchen. Der AK-Konsumentschützer Mag. Christian Koisser zeigt deshalb, wie man Risiken vermeiden kann und informiert über wichtige Rechte beim Gebrauchtwagenkauf.
Ein Gebrauchtwagen kann eine gute Gelegenheit sein, Geld zu sparen. Doch nicht immer ist das vermeintliche Schnäppchen auch tatsächlich eines: Ohne eine gründliche Prüfung besteht nämlich die Gefahr, in kostspielige Fallen zu tappen oder rechtliche Probleme zu bekommen. Mag. Christian Koisser vom Konsumentenschutz der AK Burgenland rät deshalb zuerst: „Ein Ankauftest bei einer unabhängigen Fachwerkstätte oder bei einem Automobilklub sollte beim Gebrauchtwagenkauf Pflicht sein. Nur so können versteckte Mängel oder Manipulationen wie etwa am Kilometerstand aufgedeckt werden.“ Auch wenn das Fahrzeug ein gültiges Pickerl hat, muss man bedenken, dass dieses lediglich eine Momentaufnahme darstellt. So kann sich beispielsweise ein leichter Mangel bis zum Fahrzeugkauf trotz aufrechter Genehmigung zu einem schweren Mangel entwickelt haben. Ein Ankaufstest kann so etwaige Probleme rechtzeitig aufdecken und hilft dabei, eine fundierte Entscheidung zu treffen. 

Gewährleistung: Ihre Rechte als Konsument:in
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren kann bei Gebrauchtwagen auf ein Jahr beschränkt werden. Dies muss aber extra vertraglich vereinbart sein, sonst gelten die zwei Jahre. Sollte im ersten Jahr ein Mangel auftreten, wird davon ausgegangen, dass dieser bereits beim Kauf bestanden hat – der Verkäufer ist daher verpflichtet, Abhilfe zu schaffen. Danach liegt die Beweislast beim Käufer. Koisser schildert ein konkretes Beispiel aus der Praxis: „Mir fällt der Fall eines Burgenländers ein, der einige Monate nach dem Kauf das Pickerl machen lassen wollte. Dieses wurde ihm verweigert, da die Lenkstange schadhaft war – ein schwerer Mangel. Und dann war es schon sehr mühsam, den Verkäufer dazu zu bewegen, den Mangel im Rahmen der Gewährleistung beheben zu lassen.“ 
Wird das Fahrzeug von einer Privatperson verkauft, so kann vertraglich die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Geschieht dies nicht, so muss auch diese Person für Mängel einstehen. Beim Kauf von gewerblichen Händlern:innen ist der Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen hingegen gesetzlich verboten. Seriöse Händler:innen werden bereitwillig alle wichtigen Informationen zum Fahrzeug bereitstellen und den Ankaufstest zulassen.

Zusätzliche Tipps:

  • Lassen Sie sich den letzten Ölwechsel und die Servicenachweise zeige
  • Kontrollieren Sie, ob der Kilometerstand realistisch ist
  • Prüfen Sie, ob das Pickerl noch gültig ist
  • Achten Sie auf unüblich niedrige Preise – diese könnten auf Mängel hindeuten

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