Mechanikerlehrling lernt am Arbeitsplatz.
Mechanikerlehrling lernt am Arbeitsplatz. © piai, adobestock.com

Ungerechtfertigte Entlassung: Lehrling erhält über 7.000 Euro

Durch die Hilfe der Arbeiterkammer Burgenland bekam ein Lehrling Recht und damit über 7.000 Euro Kündigungsentschädigung. „Kommt es zu einer Entlassung in einem Lehrverhältnis, ist es ratsam sich an die Arbeiterkammer zu wenden – denn nicht immer ist so etwas vertretbar“, appelliert Jugendreferentin Jeanine Szalay, LL.M. (WU). 
Unverhofft kommt oft: Im letzten Lehrjahr seiner Ausbildung zum Kraftfahrzeugtechniker sah sich ein 20-jähriger Lehrling aus dem Burgenland plötzlich mit einer unerwarteten Entlassung konfrontiert. Sein Vorgesetzter behauptete, der Lehrling habe grobe Fehler begangen und dadurch seine Pflichten aus dem Lehrvertrag verletzt. Der junge Burgenländer bat die AK um Unterstützung. Jeanine Szalay, LL.M. (WU), erklärt: „Stellt sich – wie im konkreten Fall – heraus, dass die Entlassung ungerechtfertigt ist, hat der Lehrling grundsätzlich bis zum Ende der Lehrzeit inklusive der fiktiven Weiterverwendungszeit Anspruch auf Kündigungsentschädigung.“

Trotz Intervention der AK weigerte sich der Chef weiterhin, die fällige Entschädigung zu zahlen. Daraufhin wurde eine Klage vor Gericht eingebracht und ein Vergleich erzielt. Der Vorgesetzte des Lehrlings musste daher dem entlassenen Lehrling eine Entschädigung in Höhe von 7.480 Euro zahlen. „Ein Lehrverhältnis kann nur aus bestimmten Gründen vorzeitig durch den Arbeitgeber aufgelöst werden. Unsere Beratungspraxis zeigt aber, dass oft auch unberechtigte Entlassungen vorgenommen werden. Es ist daher ratsam, bei einer Entlassung umgehend Kontakt mit der Arbeiterkammer aufzunehmen“, betont Szalay abschließend.

Diese erfolgreiche Klage verdeutlicht die Wichtigkeit, die eigenen Rechte als Lehrling zu kennen und im Falle einer ungerechtfertigten Entlassung möglichst bald rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Gründe, die zu einer vorzeitigen Beendigung des Lehrverhältnisses berechtigen, sind beispielsweise Pflichtenverletzungen des Lehrlings, unbefugtes Verlassen des Lehrplatzes oder auch Diebstahl.

Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer Burgenland
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt

T: 0664/78006171
E: presse@akbgld.at