Pensionist führt Arbeitnehmerveranlagung durch
Pensionist führt Arbeitnehmerveranlagung durch © WavebreakMediaMicro, stock.adobe.com

Wenn die Pensionsanpassung vom Sternzeichen abhängt

Die Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung sieht vor, dass nur bei Pensionsantritten zum 1. Jänner im Jahr nach dem Pensionsantritt die volle Anpassung erfolgt. Für jedes spätere Kalendermonat reduziert sich die Anpassung um 10 Prozent, sodass für Pensionsantritte ab dem 1. November im Folgejahr überhaupt keine Anpassung mehr vorgesehen ist. „Konkret bedeutet das: Wer im November oder Dezember geboren ist, schaut durch die Finger. Es kann nicht sein, dass die Pensionshöhe vom Sternzeichen abhängt. Das führt zu deutlichen finanziellen Verlusten. Diese Ungerechtigkeit muss repariert werden. Für Pensionsantritte 2023 und 2024 wurde die Pensionsaliquotierung zwar ausgesetzt, aber ab 2025 greift sie wieder voll, sofern sie nicht vorher abgeschafft wird“, fordert AK-Präsident Gerhard Michalitsch.
Die Pensionsaliquotierung bedeutet, dass es vom Antrittsmonat abhängt, wie hoch die Anpassung im ersten (vollen) Pensionsjahr ausfällt. Je später im Jahr man die Pension antritt, umso geringer wird die Erhöhung bzw. gibt es bei jenen, die im November und Dezember gehen, gar keine mehr. Es entsteht also eine sogenannte „Pensionsaliquotierung“, das heißt, die erstmalige Pensionsanpassung wird nur anteilig gewährt. Ein Rechenbeispiel zeigt, dass es bei einem Pensionsbezug in der Höhe von 2.500 Euro für jene die im November ihre Pension antreten 72,50 Euro weniger gibt. Auf eine durchschnittliche Bezugsdauer von 20 Jahren gerechnet ergibt das einen Verlust von 20.300 Euro. „Wird diese Regelung nicht abgeschafft, dann trifft das alle Pensionist:innen, die ab 2025 in Pension gehen“, kritisiert Michalitsch.

Auf Druck der Arbeiterkammern hat die Bundesregierung diese Regelung derzeit ausgesetzt, allerdings nur für die Pensionsantritte 2023 und 2024. „Danach gilt diese sachlich ungerechtfertigte und unfaire Regelung weiter. Daher ziehen derzeit österreichweit rund 1500 Betroffene vor Gericht, um in weiterer Folge den Verfassungsgerichtshof anzurufen. Die Menschen möchten diese Ungleichbehandlung vor Gericht bekämpfen, denn die Bundesregierung verabsäumt hier auch eine Reparatur der bereits gerichtsanhängigen Fälle von 2023“, erklärt AK-Sozialrechtsexpertin Mag.a Brigitte Ohr.

Im Jahr 2022 haben rund 100.000 Personen erstmalig eine Alterspension in Anspruch genommen. Betroffen von der unsachlichen Kürzung sind rund 90 Prozent dieser Pensionsantritte. Die AK hat für Betroffene ein bundesweites Call-Center eingerichtet. Unter der Telefonnummer 0800220030 stehen von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr Expert:innen als Ansprechpartner:innen für Betroffene zur Verfügung, die auch beraten, wie der Klagsweg funktioniert und was zu berücksichtigen ist. 

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