AK Mietpreisbremse-Rechner
Finden Sie mit dem Mietpreisbremse-Rechner heraus, um wie viel Ihr Mietzins durch die Mietpreisbremse höchstens steigen darf.
Die Mietpreisbremse trat im Jahr 2026 in Kraft und soll Mieter:innen in Phasen starker Teuerung vor übermäßigen Mietsteigerungen schützen. Konkret bedeutet das: Der Hauptmietzins (also der Nettobetrag ohne Betriebskosten) darf nur einmal pro Jahr im April erhöht werden. Liegt die jährliche Inflation über 3 %, darf die Erhöhung nur eingeschränkt an die Mieter:innen weitergegeben werden.
Schützen Sie sich mit dem Rechner der Arbeiterkammer vor einer zu hohen Mietzinserhöhung.