Was macht die AK
Was leistet die AK für ihre Mitglieder? In welchen Bereichen hilft sie weiter? Antworten auf diese Fragen gibt folgender Clip.
§1 Arbeiterkammergesetz
„Die Kammern für Arbeiter und Angestellte und die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte sind berufen, die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu vertreten und zu fördern.“Konkret beraten wir unsere Mitglieder in vielen Belangen. Außerdem vertreten wir die ArbeitnehmerInnen gegenüber Politik und Wirtschaft, reden bei der Gesetzgebung mit und leisten Grundlagenforschung. Finden Sie einen detaillierten Überblick über unsere Aufgaben, Services und Zuständigkeiten:
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