Portrait Gehälter & Funktionsgebühren
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Gehälter und Funktionsgebühren

Die Arbeiterkammer Burgenland legt die Bezüge, die Gehälter und Funktionsgebühren ihrer Entscheidungsträger offen.

Kammerräte

Die 50 Kammerrät:innen arbeiten ehrenamtlich. Sie erhalten nur ihre Aufwendungen für die Sitzungsteilnahme ersetzt, aber kein Gehalt, keine Abfertigung und keine Pension.

Präsident

Der Bezug des Präsidenten ist nach dem Bezügebegrenzungsgesetz geregelt. Der Präsident der Arbeiterkammer Burgenland hat mit Stand Jänner 2024 einen Nettobezug von 6.184,76 Euro pro Monat (12 mal plus 2 Sonderzahlungen pro Jahr) und keinen Anspruch auf Abfertigung und Pension.

Die Bezüge der Vizepräsidenten, der Vorstandsmitglieder sowie des Vorsitzenden des Kontrollausschusses leiten sich vom Bezug des Präsidenten ab.

Die Vizepräsidenten können nach dem Arbeiterkammergesetz 25 Prozent, die Vorstandsmitglieder 10 Prozent des Bezuges des Präsidenten erhalten. Im Burgenland werden diese Höchstgrenzen nicht ausgeschöpft.

Die Vizepräsidenten erhalten 12-mal jährlich eine Funktionsgebühr von 1.630,34 Euro brutto. Die Vorstandsmitglieder und der Vorsitzende des Kontrollausschusses erhalten eine Funktionsgebühr von 652,14 Euro brutto ebenfalls 12-mal pro Jahr.

Die Funktionäre der Arbeiterkammer haben keinen Anspruch auf Abfertigung und Pension.

Direktor

Der Bezug des Direktors der Arbeiterkammer und der seines Stellvertreters wird aufgrund von Richtlinien festgelegt, die von der Bundesarbeitskammer beschlossen und von der Aufsichtsbehörde, das ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, genehmigt worden sind. 

Mit Stand Jänner 2024 betragen die Nettobezüge:

Direktor  7.893,30 € (12 mal plus 2 Sonderzahlungen pro Jahr)
Direktorstellvertreter 7.128,11 € (12 mal plus 2 Sonderzahlungen pro Jahr) 

Kontakt

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