Kaufvertrag von Minderjährigen

Ihr Kind hat ohne Ihre Zustimmung einen Kaufvertrag abgeschlossen?

Ob Tochter oder Sohn geschäftsfähig sind, richtet sich nach dem Alter:

  • Kinder unter 7 Jahren sind völlig geschäftsunfähig. Sie können lediglich kleinere Bargeschäfte tätigen (z.B. Kauf einer Wurstsemmel).  
  • Minderjährige zwischen 7 und 14 Jahren können sich nur verpflichten, wenn sie die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters haben. Sonst ist das Rechtsgeschäft unwirksam. 
  • Zwischen 14 und 18 Jahren gelten Jugendliche als mündig und können über ihr Einkommen (z.B. Taschengeld oder Lehrlingsentschädigung) selbst verfügen - allerdings nur, solange sie nicht ihren eigenen Lebensunterhalt gefährden. Dann braucht auch ein älterer Jugendlicher noch die Genehmigung der Eltern, sonst bleibt ein abgeschlossenes Geschäft unwirksam.

Wenn Sie unter diesen Umständen gegen einen Kaufvertrag von Minderjährigen Einspruch erheben können, finden Sie mit diesem Musterbrief die richtige Formulierung!

 

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