Ersuchen um Vereinbarung einer Elternteilzeit

Sie haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Elternteilzeit. Sie ersuchen Ihren Arbeitgeber daher um Vereinbarung, dass und wie lange Sie in Elternteilzeit gehen können, wie viele Wochenstunden Sie arbeiten möchten und wie die Arbeitszeit verteilt werden soll.