Kreditfinanziertes Geschäft

Häufig werden Warenkauf und Finanzierung sozusagen „in einem“ durchgeführt. Dies liegt vor allem dann vor, wenn der Verkäufer entweder selbst den Kaufpreis kreditiert oder er die Finanzierung über einen Kreditgeber organisiert. Häufig werden in diesem Fall der Kreditvertrag und der damit finanzierte Kauf - oder Dienstleistungsvertrag im Geschäft gemeinsam unterschrieben. Für diesen Fall sieht der Gesetzgeber Folgendes vor: Tritt der Konsument von einem Kreditvertrag zurück, so hat er das Recht, innerhalb von einer Woche auch von dem damit finanzierten Kauf - oder Dienstleistungsvertrag zurücktreten.

Downloads

Kontakt

Kontakt

Konsumentenschutz
Tel: 02682 740 3961