Meldung der Schwangerschaft nach einvernehmlicher Lösung
Sie haben eine einvernehmliche Lösung mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart, wussten zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht, dass Sie bereits schwanger sind. Sie informieren Ihren Arbeitgeber im Nachhinein unmittelbar ab Kenntnisnahme über Ihre Schwangerschaft und teilen ihm mit, dass sich das Arbeitsverhältnis bis zum Beginn des Beschäftigungsverbotes verlängert.
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