Kreditvertrag
Für Kreditverträge, die seit dem 11.6.2010 abgeschlossen wurde, sieht der Gesetzgeber grundsätzlich ein Rücktrittsrecht vor.
Kein Rücktrittsrecht besteht bei Kreditverträgen
- deren Gesamtkreditbetrag unter 200 Euro liegt
- die hypothekarisch gesichert sind
- bei denen der Kredit binnen drei Monaten zurückzuzahlen ist und nur geringe Kosten anfallen
- bei Pfandleihverträgen
- zwischen Arbeitergeber und Arbeitnehmer
- die als gerichtlicher Vergleich geschlossen wurden
- des Landes, die nach den Vorschriften über die Wohnbauförderung geschlossen werden
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