Haustürgeschäft und Werbeveranstaltung
Wird ein Vertrag außerhalb der Geschäftsräume geschlossen, gelten spezielle Rücktrittsbedingungen. Wie Sie richtig vorgehen, zeigt dieser Musterbrief!
Beispiele für Haustürgeschäfte
- Vertreter läutet plötzlich an Ihrer Wohnungstür, Sie unterschreiben ein Zeitungsabo
- anlässlich einer Werbeveranstaltung in einem Gasthaus kaufen Sie eine Matratze
- ein Telefonwerber überredet Sie zum Mitspielen bei einer Lottospielgemeinschaft
Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Konsumenten z.B. im Rahmen einer Werbefahrt oder durch Ansprechen auf der Straße in die Geschäftsräumlichkeiten gebracht hat und dort der Vertrag geschlossen wurde.
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KonsumentenschutzTel: 02682 740 3961