Vereinbarung zum Homeoffice
Die Arbeitswelt hat sich durch die Covid 19-Pandemie nachhaltig verändert.
Gerade Homeoffice ist zur gängigen Praxis geworden und wird auch nach der Pandemie verstärkt genutzt.
Dabei sind aber gewisse Regeln zu beachten. Denn Home-Office muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich vereinbart werden und ist für beide Seiten stets freiwillig, d.h. der Arbeitnehmer hat weder das Recht auf Home-Office noch kann der Arbeitgeber dies anordnen.
In Betrieben mit Betriebsrat kann Home-Office in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. Trotzdem braucht es für die Zulässigkeit der Tätigkeit im Homeoffice eine Einzelvereinbarung, die wiederum der Schriftform bedarf. Hier kann die Mustervereinbarung eine Hilfe und ein wichtiger Anhaltspunkt für eine solche sein.