Überschreitung des Kostenvoranschlages

Es gibt einen verbindlichen Kostenvoranschlag und trotzdem stellt Ihnen die Firma horrende Mehrkosten in Rechnung? Finden Sie zunächst heraus, um welche Art von Kostenvoranschlag es sich handelt, um Ihre Rechtslage zu kennen. Alle Infos dazu und ein Musterbrief zur Forderung einer korrekten Rechnung!

Downloads

Kontakt

Kontakt

Konsumentenschutz
Tel: 02682740 3961