Überschreitung des Kostenvoranschlages
Es gibt einen verbindlichen Kostenvoranschlag und trotzdem stellt Ihnen die Firma horrende Mehrkosten in Rechnung? Finden Sie zunächst heraus, um welche Art von Kostenvoranschlag es sich handelt, um Ihre Rechtslage zu kennen. Alle Infos dazu und ein Musterbrief zur Forderung einer korrekten Rechnung!
Downloads
Kontakt
Kontakt
KonsumentenschutzTel: 02682740 3961