Pflegefreistellung: Anspruch, Dauer & Bezahlung

Was tun, wenn Ihr Kind oder ein:e Angehörige:r krank wird? In Österreich haben Sie in vielen Fällen Anspruch auf Pflegefreistellung (veraltet oft „Pflegeurlaub“ genannt). In diesem Video erklärt Arbeiterkammer-Jurist Alexander Tomanek einfach und verständlich, was zu beachten ist.


Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer Burgenland
Arbeitsrecht
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt

T: 02682 740
E: arbeitsrecht@akbgld.at