Corona: Schule oder Kindergarten geschlossen?

Wenn die Schule oder der Kindergarten wegen Corona geschlossen ist oder das Kind in Quarantäne ist, haben Arbeitnehmer:innen einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit.


 

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Arbeiterkammer und ÖGB sorgen dafür, dass Sie in Sachen Corona immer am aktuellen Stand sind.

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