Meldung der Schwangerschaft

Sobald Sie erfahren, dass Sie schwanger sind, melden Sie das bitte Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin. Ihr Kündigungsschutz beginnt mit Eintritt der Schwangerschaft. Und: werdende Mütter müssen nicht jede Arbeit machen. Deshalb sind bestimmte Tätigkeiten für Schwangere verboten.

Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer Burgenland
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt

T: 02682 740
E: akbgld@akbgld.at