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Oft werden unter dem Vorwand der Generationengerechtigkeit „umfassende Reformen“ des Pensionssystems eingefordert. Gemeint sind damit in aller Regel massive Verschlechterungen vor allem für die heute jungen Menschen. Tatsächlich wurde das österreichische Pensionssystem bereits umfassend reformiert, und zwar so, dass es den Jüngeren weiterhin eine gute und (wenn politisch gewollt) jedenfalls auch leistbare Absicherung gewährleistet. Das Pensionskonto bietet damit auch im internationalen Vergleich den Jungen sehr gute Perspektiven, und das auf eine sehr transparente Weise.
Zugleich muss aber klar sein: Generationengerechtigkeit bedeutet auch, der stark wachsenden Bevölkerungsgruppe der ab 65-Jährigen künftig auch ein etwas größeres Stück vom wachsenden Gesamtkuchen – dem Bruttoinlandsprodukt – zuzugestehen. Jeden auch noch so moderaten Anstieg der relativen Pensionsausgaben als unfinanzierbar darzustellen, kann angesichts des Ausmaßes der Alterung nur als abwegig bezeichnet werden.
Die Zukunft der Jüngeren und die Zukunft des Pensionssystems entscheidet sich am selben Ort: am Arbeitsmarkt. Nur wenn die heute Jüngeren gute Ausbildungs- und Erwerbschancen vorfinden und gute Einkommen erzielen, können sie substanziell zur Finanzierung beitragen und selbst gute Pensionsansprüche erzielen.
Für die Finanzierung der Pensionen und des Sozialsystems insgesamt ist der Arbeitsmarkt entscheidend. Denn es geht letztlich nicht um das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Jüngeren und Älteren, sondern um das zwischen Beitragszahler:innen und Leistungsbezieher:innen.
Menschen im Erwerbsalter, die kein oder kein ausreichendes eigenes Einkommen erzielen, weil sie keinen Einstieg ins Berufsleben finden, arbeitslos sind oder aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können, können auch nicht zur Finanzierung beitragen, sondern sind selbst auf Sozialleistungen angewiesen. Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit heißt daher auch, für gute Beschäftigungschancen in jedem Erwerbsalter zu sorgen.
Das Pensionssystem wurde in mehrfacher Hinsicht umfassend reformiert. Mit der Einführung des Pensionskontos 2004 wurde ein einheitliches Pensionssystem für alle Erwerbstätigen auch unter Einbeziehung der Beamt:innen geschaffen und deutliche Anreize für einen späteren Pensionsantritt gesetzt. Und diese Maßnahmen wirken: Das tatsächliche Pensionsantrittsalter ist seit 2000 bei den Eigenpensionen bei Männern um beträchtliche 3,7 Jahre und bei Frauen um 3,4 Jahre gestiegen. Damit dieser Trend anhält, müssen Beschäftigungschancen für Ältere weiter verbessert werden.
Dem gegenüber wäre eine Koppelung des gesetzlichen Pensionsalters an die Lebenserwartung fatal. Damit würden die Jüngeren, die von den bereits umgesetzten Reformen voll betroffen sind, ein zweites Mal zur Kasse gebeten werden. Das zeigt auch der aktuelle Ageing Report der Europäischen Kommission eindrücklich: Die relativen Ausgaben würden bis 2070 nur mehr rund 12 % des BIP betragen und damit deutlich unter dem Niveau der letzten Jahre liegen, und das bei einem massiven Anstieg der Zahl der dann Älteren!
Generationengerechtigkeit heißt dafür zu sorgen, dass die Jungen heute die Chance auf eine gute Ausbildung und einen guten Einstieg in den Arbeitsmarkt bekommen und fair bezahlte Tätigkeiten mit guten Arbeitsbedingungen vorfinden. Mit guten Erwerbs- und Einkommenschancen für die heute jungen Menschen werden auch die künftigen Pensionen gesichert. Generationengerechtigkeit heißt aber auch, für aktiven Klimaschutz einzutreten, damit die Welt noch ein guter Ort zum Leben ist, wenn die heute jungen Menschen ihr Pensionsalter erreichen.
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