Wie in sämtlichen Prognosen seit langem vorhergesagt, werden die Werte in der Pensionsversicherung (PV) steigen,
weil die Babyboomer in Pension wechseln und sich im zunehmenden Ausmaß Ausgaben von den Beamtensystemen
zur PV verschieben. Dem Anstieg in der PV steht also eine zunehmende Reduktion bei den Beamt:innen gegenüber, der Gesamtanstieg der Bundesmittel bleibt damit langfristig moderat.
© Alterssicherungskommission (2025). 2017 bereinigt um Sondereffekt Bank Austria
Bundesmittel sind ein fixer Bestandteil der Pensionsfinanzierung. Gemessen an der Wirtschaftsleistung sind sie seit den 70iger Jahren weitgehend stabil.
Der Bundesbeitrag: Fixer und stabiler Bestandteil der Finanzierung
Der größte Teil der Bundesmittel entfällt auf den Bundesbeitrag, als pauschaler Beitrag zu den Ausgaben der Pensionsversicherung. Er ist seit jeher ein fixer Bestandteil der Finanzierungsarchitektur. Dieser besteht
aus zwei Elementen:
- Die Partnerleistung ist eine Subventionierung der niedrigeren Beitragssätze für Selbstständige.
- Mit der Ausfallshaftung wird die Differenz aus Einnahmen und Ausgaben abgedeckt. Diese sichert eine breite Finanzierungsbasis und finanziert wichtige soziale Maßnahmen mit. Dazu gehören Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation, Beiträge an die Krankenversicherung für Pensionist:innen oder die Hinterbliebenen-Pensionen. Betrachtet man die Ausgaben hierfür in der PV der Arbeitnehmer:innen, dann zeigt sich, dass der Bundesbeitrag diese bei Weitem nicht abdeckt. Ein „Budgetzuschuss“ zu den Eigenpensionen der Arbeitnehmer:innen geht sich damit erst recht nicht aus. In Summe wurden im Jahr 2024 mittels Bundesbeitrag 14,5 Mrd. € an die Pensionsversicherung überwiesen, 786,6 Mio. € davon für die Partnerleistung.
Der Bundesbeitrag ist unverzichtbarer Bestandteil unseres Pensionssystems und finanziert u.a. Gesundheitsvorsorge, ReHa-Maßnahmen und Hinterbliebenenpensionen mit.
Zuschuss aus dem Budget für gesellschaftliche Anliegen
Die gesamten Bundesmittel setzen sich zusammen aus dem oben genannten „Bundesbeitrag“ und weiteren zweckgewidmeten Beiträgen für den sozialen Ausgleich. Dazu gehören:
- v.a. Pensionsbeiträge für Kindererziehungszeiten (anteilig) und für Zeiten des Kranken- und Wochengeldbezuges. Ein Verzicht auf diese Beiträge würde schlechtere Pensionen für jene bedeuten, die sich um andere Menschen
kümmern oder selbst bedürftig sind.
- Pensionsbeiträge für Zivil- und Präsenzdiener: Hier handelt es sich um eine originäre Finanzierungsverantwortung des Bundes für Zeit, die junge Männer für ihren Staat leisten (müssen).
- Die Ausgleichszulagen: Das sind die Aufzahlungen für jene Pensionist:innen, die auch mit
etwaigen anderen Einkommen auf weniger als 1.274 € im Monat (2025) kommen. Damit wird
ein Mindesteinkommen sichergestellt und Altersarmut entgegengewirkt. 2024 wurden für diese Positionen insgesamt rund 2,6 Mrd. € aus dem Budget an die Pensionsversicherung überwiesen, davon 1,25 Mrd. € für die Ausgleichszulagen.
Zusätzlich werden aus Bundesmitteln „Mindestpensionen“ (= Ausgleichszulagen), Zeiten der Kindererziehung, Kranken- und Wochengeldbezug oder Präsenz/Zivildienst (mit)finanziert.
Extreme Unterschiede beim Bundesbeitrag je nach Versichertengruppe
Die Rolle des Bundesbeitrages ist auch je nach Gruppe der Versicherten sehr unterschiedlich: Während die Arbeitnehmer:innen ihre Pensionen und sonstige Ausgaben zum allergrößten Teil selbst durch entsprechende Beiträge zahlen, werden bei den Selbständigen mehr als die Hälfte und bei den Bauern und Bäuerinnen rund 80 % durch den Bundesbeitrag abgedeckt.
Bild teilen © *) Ausfallshaftung und „Partnerleistung“ in % des Gesamtaufwandes ohne AZ; Quelle: Alterssicherungskommission (2025)
Vor allem Bauern bzw. Bäuerinnen und Selbstständige profitieren in hohem Ausmaß vom Bundesbeitrag, während Arbeitnehmer:innen ihre Pensionen weitgehend selbst finanzieren.