Älterer Handwerker mit Schutzhelm
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Alterssicherungskommission

Im Jahr 2000 wurde die „Kommission zur langfristigen Pensionssicherung“ unter der damaligen Regierung Schüssel eingerichtet. 2017 wurde sie durch die Alterssicherungskommission (ASK) ersetzt.

Der gesetzliche Auftrag in Bezug auf die langfristigen Finanzierungsperspektiven blieb jedoch de facto unverändert. Hintergrund bildete das erklärte Ziel, das öffentliche System stark zu schwächen und teilweise mit privater, kapitalgedeckter Vorsorge zu ersetzen. Die Basis bildet der damals festgelegte „Schüssel-Pfad“, der den damaligen politischen Zielsetzungen entsprach und nicht – wie manchmal vermittelt - auf empirischen Vorgaben beruht.


Die gesetzliche Grundlage der Alterssicherungskommission stammt aus einer Zeit, als die Zurückdrängung des öffentlichen Pensionssystems erklärtes politisches Ziel war.

Die Umsetzung des Schüssel-Pfades würde Altersarmut bedeuten

Ein Pensionssystem hat zuallererst eine Aufgabe: eine gute und verlässliche Absicherung im Alter und damit ein Leben in Würde für die älteren Menschen in unserer Gesellschaft zu gewährleisten. Die nachhaltige Finanzierung ist dabei ein wichtiges Mittel zum Zweck. Dafür, was ein Pensionssystem leisten und wie es finanziert werden soll, gibt es jedoch keine objektiven Kriterien, sondern das ist eine gesellschaftspolitische Frage.

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Die Problematik des „Schüssel-Pfades“ lässt sich leicht verdeutlichen: Trotz massiven Anstiegs des Anteils Älterer an der Gesamtbevölkerung sieht der Schüsselpfad ab etwa 2030 eine deutliche Reduktion der öffentlichen Pensionsausgaben als Zielvorgabe vor (bis 2050 knapp 3 Prozentpunkte des BIP). Für einen deutlich wachsenden Anteil Älterer soll also ein schrumpfendes (!) Stück am verfügbaren Kuchen reserviert werden.

Die Folgen davon sind leicht absehbar: immer geringere Pension – trotz massiv steigender Mieten und Energiepreise – und kaum noch sozialer Ausgleich, etwa für Zeiten der Krankheit, Kinderbetreuung oder Arbeitslosigkeit. Altersarmut für breite Teile der Bevölkerung wäre die Folge.

Die Vorgabe, einen schrumpfenden Anteil des Wohlstandes für eine wachsende Bevölkerungsgruppe vorzusehen, würde zu Altersarmut in breiten Teilen der Bevölkerung führen.

Auf Basis der bestehenden Vorgaben dient die ASK nicht der sachlichen Aufbereitung von Entscheidungsgrundlagen in Fragen der langfristigen Angemessenheit und Finanzierbarkeit der Alterssicherung, sondern als Vehikel jener, die die Rolle der öffentlichen Sicherungssysteme massiv reduzieren wollen.

Schüsselpfad: Abgewählt, aber im Gesetz noch immer gültig

Trotzdem ist der Pfad im Gesetz weiterhin verankert. Demnach hat die Kommission in ihrem Langfristgutachten (bis 2050) Abweichungen von diesem Referenzpfad festzustellen und „Mehraufwendungen“ gleichmäßig auf die Parameter Beitragssatz, Kontoprozentsatz, Anfallsalter, Pensionsanpassung und Bundesbeitrag „aufzuteilen“.

Diese rein mechanistische Vorgabe ignoriert völlig die Ursachen möglicher „Abweichungen“, wie etwa die massiven Auswirkungen einer Pandemie. Zudem wird dadurch eine politisch längst abgewählte Zielsetzung, nämlich die drastische Kürzung der öffentlichen Pensionen und das Forcieren „kapitalgedeckter“ privater Vorsorge), weiterhin unverändert als implizite Vorgabe herangezogen.

Prognosen sind eine fehleranfällige Kunst

Im Zuge der Pensionsdebatten stellte die ÖVP im Herbst 2003 ihre Klubklausur unter den Titel: „Zukunft als Erster wagen“. Zu Gast war unter anderem Zukunftsforscher Matthias Horx, der zwei Jahre davor voraussagte, dass das Internet kein Massenmedium wird. Diese Anekdote illustriert, wie schwierig es ist die Zukunft vorauszusagen.

Als der Schüssel-Pfad 2004 festgelegt wurde, war noch nicht einmal das Smartphone erfunden. Und eine Corona-Pandemie hätte sich niemand vorstellen können.

Obwohl aus seriöser Quelle, erwiesen sich auch die Vorhersagen für den Schüsselpfad als wenig treffsicher. So rechnete die Statistik Austria 2004 mit einer Gesamtbevölkerung von 8,4 Mio. im Jahr 2020. Tatsächlich wuchs die Bevölkerung deutlich stärker, sodass 2020 bereits 8,9 Mio. Menschen in Österreich lebten.

Ein ähnliches Bild zeigen die Erwerbsquoten: Ging man damals von einer Erwerbsquote der Altersgruppe 55-64 von 40 % aus, so betrug diese 2020 tatsächlich 59% und lag damit um die Hälfte höher als angenommen. Auch die Annahmen über das Verhältnis von Erwerbspersonen zur Gesamtbevölkerung wurde deutlich zu pessimistisch eingeschätzt, weil die Erwerbsquote 2020 viel höher war als erwartet. Trotzdem die Wirklichkeit die Prognosen widerlegt hat, werden die falschen Annahmen weiterhin Kraft Gesetz als Maßstab für Entwicklungen bei den Pensionen herangezogen.

Wenig überraschend haben sich viele Prognosen von 2004 als falsch herausgestellt. Trotzdem gelten die Vorgaben weiter – obwohl sie von der Realität längst widerlegt sind.
 
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